Digitale Ratsarbeit – Landtag hat Modellprojekt beschlossen

 „Offene Klever“: Stadt soll sich bewerben!

Der Landtag hat heute auf Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen (Drucksache 17/14285) und mit Unterstützung durch SPD und die Grünen ein „Modellprojekt für digitale und hybride Sitzungen“ beschlossen. – Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“, fordert den Bürgermeister auf, für Kleve eine Bewerbung als „Modellkommune“ abzugeben:

Der Landtag hat heute die Landesregierung beauftragt, unmittelbar Vorbereitungen zu treffen, um direkt nach der sitzungsfreien Sommerpause ein Modellprojekt in ausgewählten Kommunen zu starten: Es soll die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien per Videoübertragung, also rein digital oder hybrid, ermöglichen. Dieses Modellprojekt soll auch mit drei kreisangehörigen Kommunen realisiert werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft für einen kommunalen Eigenanteil an der Finanzierung.

Die Auswahl der Projektpartner soll kurzfristig erfolgen.

Ein Teil der Ratsarbeit in Kleve ist schon heute Teil digital (Ratsinformationssystem, Apps und digitale Endgeräte für Mandatsträger/innen).

Da pandemiebedingt die Fraktionsarbeit in Kleve seit der Kommunalwahl digital stattfindet, begrüßen die „Offenen Klever“ diesen Schritt der Landesregierung. Die „Offenen Klever“ werben dafür, dass auch die digitale Ratsarbeit ermöglicht und erprobt wirbt und dabei die Stadt Kleve eine Vorreiterrolle in Nordrhein-Westfalen einnimmt. Für den NRW-Städtetag ist das Vorhaben ein „guter Anfang“. Alle Städte sollten Stadtpolitik „auch virtuell beraten können.“

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AfD, CDU, FDP, Grüne und SPD einig im Nein:

Kein Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt!

Gescheitert sind die Offenen Klever am 23.06.2021 im Rat mit ihrem Antrag, den nach der Kommunalwahl ins Leben gerufenen Ausschuss für Generationen und Gleichstellung mit Kompetenzen auszustatten. Nicht einmal Ziffer 1 des OK-Antrags, die das ausdrückliche Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt enthielt, war mehrheitsfähig. Das Nein der AfD war erwartet worden. Das geschlossene Nein der Bündnisgrünen überraschte. CDU, SPD und FDP schwiegen ebenfalls zum Antrag der OK, den sie gleichwohl ablehnten.

  1. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
  2. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
    1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
    2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
  3. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.

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Gleichstellung braucht Kompetenzen und Rechte!

OK wollen Ausschuss aufwerten – Alternativer Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Kleve hat am 02.11.2021 den Ausschuss für Generationen und Gleichstellung neu installiert und gebildet. Ihm gehören 21 (!) Personen an. Was bis heute fehlt: die Regelung der Zuständigkeiten bzw. Kompetenzen dieses Gremiums. 

Der Bürgermeister hat jetzt eine Sitzungsvorlage dazu erstellt. In dieser ist klar und eindeutig zu lesen: Der Ausschuss ist ausschließlich beratend tätig. Er berät die Angelegenheiten des Rates vor. Entscheidungskompetenzen werden ihm nicht übertragen.“

Mit dieser Formulierung hat der Bürgermeister der Mehrheitsmeinung entsprochen, die – angeführt von CDU und den Grünen – am 20.01.2021 im Haupt- und Finanzausschuss folgendes beschlossen hatte:

„Der Ausschuss ist zuständig für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Interessen der Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Frauen und Männer. Ziel ist dabei, die Partizipation zu stärken, Interessen zu bündeln und zu einem gerechten Interessenausgleich zu führen.“

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OK fordern „Transparenzoffensive“!

Zwei Anträge für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.04.2021:

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption.

Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.

Hierzu haben die Offenen Klever einen Antrag vorgelegt:

Transparency Deutschland: Kleve soll Mitglied werden! (Bitte Link anklicken!)

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Whistleblower: Sicher und anonym Hinweise geben können!

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fachbereich 10 (Zentrale Dienste) anzuweisen, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt schnellstmöglich ein anonymes digitales Hinweisgebersystem einzuführen. Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfälle genutzt werden.
  2. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutz- (DSGVO) sowie höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für interne und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten.
  3. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

Begründung:
Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

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„Transparency Deutschland“ – Kleve soll Mitglied werden!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen):

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, bei „Transparency Deutschland“ e.V zu beantragen, dass die Stadt Kleve als korporatives Mitglied aufgenommen wird.“

Begründung:

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. Das bedeutet, dass gemeinsam mit anderen Akteuren Bündnisse gegen Korruption geschlossen werden sollen. Solche Bündnispartner können auch Kommunen sein.

Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.

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Feuerwehrrente: Prüfauftrag des Rates nur halbherzig erfüllt

Förderung des Ehrenamts ist mehr als „Entspannungsförderung“

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Einführung einer Zusatz-Rentenversicherung für die Freiwillige Feuerwehr abgelehnt. Auf Antrag der CDU geschah das in geheimer Abstimmung. Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“, bedauert diese Entscheidung:

CDU, die Grünen und die FDP haben sich gegen eine Zusatzrentenversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochen. Da es hierzu keine Kostenschätzung der Verwaltung gab, ist es angemessen, bei diesen Fraktionen ein grundsätzliches Nein zur finanziellen Förderung einer Zusatzrente vorauszusetzen.

Der im März 2020 vom Rat beschlossene Auftrag an die Stadtverwaltung hatte ausdrücklich die Verpflichtung enthalten, „die Einführung einer Zusatz-Rentenversicherung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen“ zu prüfen.

Fast ein Jahr hat das Rathaus gebraucht, um auf anderthalb Seiten ein Sammelsurium von Fragen und Pauschalaussagen zu präsentieren. Nicht einmal eine grobe Kostenschätzung hat der Bürgermeister vorgelegt. Hierzu hätte das Rathaus Richtlinien und Regelungen der NRW-Städte heranziehen können, die eine solche Zusatzrente eingeführt haben. Man findet sie mühelos im Internet. Das war offensichtlich nicht gewollt.

Ebenso wenig war und ist es gewollt, auf der Grundlage dieser Regelungen eine Modellrechnung für eine Feuerwehr-Zusatzrente zu erstellen. Der Vorschlag der „Offenen Klever“, dieses nachzuholen und erst dann endgültig zu entscheiden, fand leider kein Gehör.

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