Bleibt alles wie gehabt: Kein Frischer Wind im Rathaus

Offene Klever zur Beigeordneten-Wahl am 3.11.2021:

Interessanteste Bewerbung ohne Chance

Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“ nimmt einen Pressebericht über drei namentlich genannte Bewerber aus der Stadtverwaltung Kleve zum Anlass, um auf diese erneute „Durchstecherei“ mit einer Klarstellung zu reagieren:

Die „Offenen Klever“ hatten und haben sich in jeder Phase des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Beigeordneten-Stelle an die Verschwiegenheitspflicht gehalten. Die OK-Ratsmitglieder haben mehrere Vorstellungsgespräche geführt, von denen nichts nach außen gedrungen ist.

Dass eine Woche vor der Wahl des Ersten Beigeordneten durch den Rat aus dem überschaubar kleinen Feld der Bewerbenden drei Namen an die Presse durchgestochen worden sind, hat die OK nicht überrascht. Die „Offenen Klever“ haben nichts anderes erwartet.

Bei ihrer Entscheidung, wen die Ratsmitglieder am 3. November 2021 zum kommunalen Wahlbeamten berufen, haben sie einen weiten Beurteilungsspielraum. Eine Auslese auch nach politischen Gesichtspunkten ist zulässig, aber nicht alternativlos.

Zweierlei steht fest: Zum einen wird die Rathaus-Spitze zu 100% in Männerhand bleiben, zum anderen wird der Beigeordneten-Posten für mindestens acht Jahre von einer Person besetzt, die den in Kleve offenbar erforderlichen politischen „Stallgeruch“ besitzt. Frisches Blut und Inspiration von außen sind leider nicht gewünscht. Das alles wirkt mutlos.

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Unterrichtung des Ausschusses über laufende Prüfungstätigkeiten (ABGELEHNT)

Abgelehnt haben CDU, Bündnis90/DIE GRÜNEN und SPD (FDP war nicht anwesend) am 06.09.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss folgenden Antrag:

Der Rat möge nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:

„Damit der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig Art und Umfang der Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamts zur Kenntnis nehmen und sich über die aktuelle Situation (Prüfungsschwerpunkte/personelle Auslastung) informieren kann, wird die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gebeten, ihn mindestens einmal jährlich über den Umfang und wesentliche Ergebnisse folgender Prüfungstätigkeiten zu informieren:

  • Visaprüfungen und dauernde Überwachung der Finanzbuchhaltung,
  • begleitende und abschließende Prüfung des Jahresabschlusses,
  • Prüfung von Vergaben inkl. der diesbezüglichen Beratungen,
  • andere Beratungen (auch im Vorfeld von Vergaben),
  • Sitzungsdienst (Arbeiten für den Rechnungsprüfungsausschuss, Kenntnisnahme der übrigen Sitzungsvorlagen, Teilnahme an Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse),
  • Fach- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Fachämtern,
  • Wahrnehmung von Aufgaben gem. § 104 Abs. 2 GO NRW,
  • Prüfungs- und Beratungstätigkeiten für externe Kunden gemäß § 3 Abs. 2 f) bis j) der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Kleve.

Falls vorhanden, sind dem Rechnungsprüfungsausschuss in saldierter, anonymisierter Form die zu Steuerungszwecken und interner Leistungsverrechnung erstellten Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter/innen des Fachbereichs mitzuteilen, soweit diesen Prüfbereiche und Prüftätigkeiten entnommen werden können.“

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Hohes Gehalt, geringere Anforderungen

Rat beschließt Anforderungsprofil für Beigeordneten-Stelle

In einer Sondersitzung hat der Rat am 2. August 2021 die Ausschreibung der Stelle des/der “Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers/Stadtkämmerin” beschlossen. Die Stellenausschreibung war erforderlich geworden, weil der Amtsinhaber, Beigeordneter Haas, zum 31.12.2021 ausscheiden wird und für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand.

Zurzeit umfasst der Geschäftsbereich der Beigeordnetenstelle die drei Fachbereiche Finanzen und Liegenschaften, Arbeit und Soziales sowie Jugend und Familie. Mit dem Amt ist der Verwaltungsratsvorsitz der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR verbunden. Der/die Beigeordnete ist Teil der Betriebsleitung des Gebäudemanagements der Stadt Kleve (GSK). Sie/Er ist auch mitverantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes der Stadt Kleve.

Diese umfassende Verantwortung, die profunde Kenntnisse der Materien voraussetzt, soll sich im Gehalt niederschlagen: Der Rat hat sich auf Vorschlag der Verwaltung für die Besoldungsgruppe B3 Landesbesoldungsgesetz entschieden:  8421,98 EUR/Monat.

Zugleich hat der Rat jedoch die Anforderungen an die Qualifikation des/der neuen Beigeordneten bewusst verwässert – angeblich, damit sich möglichst viele bewerben. 

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Neue/r Beigeordnete/r: Qualität muss entscheiden!

„Offene Klever“ wollen Anforderungsprofil schärfen

Bürgermeister Gebing hat den Fraktionsvorsitzenden am 1. Juli 2021 den Entwurf einer Stellenausschreibung für den/die Erste/n Beigeordnete/n übermittelt. Bis zum 16. Juli können die Fraktionen entweder die Freigabe erteilen oder Änderungswünsche übermitteln. Ein Ratsbeschluss über das Anforderungsprofil steht (noch) nicht auf der Tagesordnung. Offenbar will der Bürgermeister ohne Ratsbeschluss agieren.

Die „Offenen Klever“ haben dem Bürgermeister ihre Rechtauffassung deutlich gemacht: Nur Rat kann und darf das Anforderungsprofil festlegen. Die OK stützen ihre Rechtsauffassung mit dem Verweis auf Kommentierungen zur Gemeindeordnung, wie z.B. Held u.a., Erl. 6,.2 zu § 71; Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Rn. 13 zu § 71; Bösche, Gemeindeordnung NRW, Kompaktkommentar, Ziffer 20 zu § 71. 

Zum Entwurf einer Stellenausschrebung haben die „Offenen Klever“ dem Bürgermeister olgende Änderungswünsche mitgeteilt:

➢ Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Wirtschaftswissenschaften und/oder die Befähigung für die beamtenrechtliche Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehem. „höherer Dienst“);
➢ Umfassende Fachkenntnisse, insbesondere in den Bereichen „Steuern“ und „Finanzen/NKF“;
➢ Mehrjährige Führungserfahrung, vorzugsweise in der Kommunalverwaltung;
➢ Ausgeprägte strategische und konzeptionelle Fähigkeiten;
➢ Hohe Kommunikationsfähigkeit in der Vermittlung von Führungsentscheidungen sowie in der Beteiligung von Politik und Bürgerschaft.
➢ Wohnsitznahme in Kleve.

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Digitale Ratsarbeit – Landtag hat Modellprojekt beschlossen

 „Offene Klever“: Stadt soll sich bewerben!

Der Landtag hat heute auf Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen (Drucksache 17/14285) und mit Unterstützung durch SPD und die Grünen ein „Modellprojekt für digitale und hybride Sitzungen“ beschlossen. – Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“, fordert den Bürgermeister auf, für Kleve eine Bewerbung als „Modellkommune“ abzugeben:

Der Landtag hat heute die Landesregierung beauftragt, unmittelbar Vorbereitungen zu treffen, um direkt nach der sitzungsfreien Sommerpause ein Modellprojekt in ausgewählten Kommunen zu starten: Es soll die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien per Videoübertragung, also rein digital oder hybrid, ermöglichen. Dieses Modellprojekt soll auch mit drei kreisangehörigen Kommunen realisiert werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft für einen kommunalen Eigenanteil an der Finanzierung.

Die Auswahl der Projektpartner soll kurzfristig erfolgen.

Ein Teil der Ratsarbeit in Kleve ist schon heute Teil digital (Ratsinformationssystem, Apps und digitale Endgeräte für Mandatsträger/innen).

Da pandemiebedingt die Fraktionsarbeit in Kleve seit der Kommunalwahl digital stattfindet, begrüßen die „Offenen Klever“ diesen Schritt der Landesregierung. Die „Offenen Klever“ werben dafür, dass auch die digitale Ratsarbeit ermöglicht und erprobt wirbt und dabei die Stadt Kleve eine Vorreiterrolle in Nordrhein-Westfalen einnimmt. Für den NRW-Städtetag ist das Vorhaben ein „guter Anfang“. Alle Städte sollten Stadtpolitik „auch virtuell beraten können.“

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AfD, CDU, FDP, Grüne und SPD einig im Nein:

Kein Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt!

Gescheitert sind die Offenen Klever am 23.06.2021 im Rat mit ihrem Antrag, den nach der Kommunalwahl ins Leben gerufenen Ausschuss für Generationen und Gleichstellung mit Kompetenzen auszustatten. Nicht einmal Ziffer 1 des OK-Antrags, die das ausdrückliche Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt enthielt, war mehrheitsfähig. Das Nein der AfD war erwartet worden. Das geschlossene Nein der Bündnisgrünen überraschte. CDU, SPD und FDP schwiegen ebenfalls zum Antrag der OK, den sie gleichwohl ablehnten.

  1. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
  2. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
    1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
    2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
  3. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.

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