Minoritenplatz

Soll Minoritenplatz an Investor verkauft werden?

OK: Klever/Innen sollen entscheiden (Ratsbürgerentscheid) Nach § 26 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen hat der Rat die Möglichkeit, in wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheiten oder Fragen die Bürger entscheiden zu lassen, die Entscheidung

Minoritenplatz

Da war doch was? Was haben das „Ungeheuer von Loch Ness“ und der „Minoritenplatz“ in Kleve gemein? – Sie teilen die Eigenschaft, immer wieder Schlagzeilen zu machen, um dann für

Not-Stopp im Minoritenplatzverfahren

Nach der von den Offenen Klevern beauftragten Forsa-Umfrage geht unzweideutig hervor, dass eine Mehrheit der Klever Bürger, nämlich 50%, gegen eine Bebauung des Minoritenplatzes sind. Die Zahl derer, die keine

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