„Gespräche haben stattgefunden… .“
Vor fast neun Monaten, am 9. Oktober 2024, beauftragte der Rat einstimmig, auf Antrag der Offenen Klever“, „die Verwaltung (…), die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in kommunaler Trägerschaft zu prüfen (Machbarkeitsstudie). Die Prüfung soll durch fachlich versierte Beratung begleitet werden. Hierfür sind im Haushalt 2025 finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 € bereitzustellen.“
Beschlüsse des Rates, eines Ausschusses führt der Bürgermeister „unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch.“ So steht es in der Gemeindeordnung NRW (§ 61 Absatz 2 Satz 2).
Was bedeutet das?
„Grundsätzlich hat der Bürgermeister die Beschlüsse unverzüglich nach der Beschlussfassung auszuführen.“ (Ernst-Dieter Bösche, Gemeindeordnung NRW. Kompaktkommentar für die kommunale Praxis, Randnummer 27 zum § 62.)
„Unverzüglich“ bedeutet juristisch „ohne schuldhaftes Zögern“ (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
Nachdem neun Monate vergangen waren, ohne dass die Stadtverwaltung einen Anlass gesehen hatte, zum Thema „MVZ“ über den Sachstand zu informieren, beantragten die Offenen Klever zur Sozialausschuss-Sitzung am 4. Juni 2025 einen Bericht zum Stand der Umsetzung des einstimmigen Ratsbeschlusses.
Hinter den Kulissen entstand Unruhe:
Die Stadtverwaltung wollte zum Prüfauftrag des Rates unter „Mitteilungen“ berichten. Das hätte aber zur Folge gehabt, dass weder eine Diskussion noch eine Beschlussfassung möglich gewesen wäre (das untersagt die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse).
Die Offenen Klever bestanden deshalb auf ihrem Antrag, die Tagesordnung des Sozialausschusses um den Sachstandsbericht zum Thema „Medizinisches Versorgungszentrum“ zu erweitern.
So geschah es dann endlich:
Eine „Sachstandsmitteilung zum Prüfauftrag“ stand auf der Tagesordnung des Sozialausschusses am 4. Juni 2025.
Erst erstaunt, dann amüsiert und schließlich zunehmend frustriert mussten die Offenen Klever im Ausschuss dann erleben, dass der einstimmige Ratsbeschluss für eine Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines städtischen medizinischen Versorgungszentrums von der Stadtverwaltung und anderen Fraktionen zum „Antrag der Offenen Klever“ geschrumpft wurde.
Und die „Sachstandsmitteilung“ der Stadtverwaltung erschöpfte sich in diesen Worten (zitiert nach der offiziellen Niederschrift über dieses Sitzung):
„Erster Beigeordneter Keysers erklärt zum aktuellen Sachstand, dass verschiedene Gespräche u.a. auch mit dem medizinischen Versorgungszentrum Goch stattgefunden hätten. Ziel sei es, eine medizinische Versorgungslücke auch mit Hilfe der kassenärztlichen Vereinigung zu schließen. Er schlägt vor, eine konkrete Berichterstattung auf die nächste Ausschusssitzung zu verschieben.
Kein Wort dazu, ob eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden ist. Ist eine fachlich versierte Beratung bereits erfolgt oder wenigstens beauftragt worden? Sind die dafür bereitgestellten 50.000 EUR auskömmlich oder werden gar weniger benötigt? Oder sind dafür in den Haushalt 2025 keine Finanzmittel eingestellt worden?
Schweigen auf der Verwaltungsbank.
Da die nächste Sitzung des Sozialausschusses erst für den 16. September 2025 geplant ist, zwei Tage nach der Kommunalwahl, möchte die Stadtverwaltung weitere Monate vergehen lassen, ehe sie dem Fachausschuss eine „konkrete Berichterstattung“ gewährt.
Die Offenen Klever wollen die ärztliche Versorgung in Kleve verbessern.
Wir können und wollen nicht noch einmal Monate darauf warten, dass die Stadtverwaltung mitteilt, ob und wie sie einen Ratsbeschluss „unverzüglich“ umgesetzt hat.
Zur Ratssitzung am 9. Juli 2025 haben wir deshalb folgenden Tagesordnungspunkt beantragt,
„Ratsbeschluss vom 09.10.2024, TOP 32, zur Drucksache A 17/XI-OK; hier: Stand der Umsetzung“
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