Die Mitgliedschaft

Der Mindestbeitrag beträgt 24 € Euro jährlich. Höhere, freiwillige Beiträge sind möglich.

Das Beitrag ist spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten.

Ist ein Mitglied mit seiner Beitragszahlung mehr als drei Monate im Rückstand, ruhen die Mitgliedsrechte so lange bis die Zahlungsverpflichtung voll erfüllt ist. Wird der ausstehende Jahresbeitrag in der nächsten Mitgliederversammlung entrichtet, werden die Mitgliedsrechte unverzüglich wieder aktiviert.

Wer mit dem Jahresbeitrag mehr als sechs Monate im Rückstand ist, wird nach einer schriftlichen Mahnung an die letzte vorliegende Anschrift als Mitglied gestrichen. Gegen die Streichung können Rechtsmittel gemäß Vereinssatzung eingelegt werden.

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung oder einen Beitrags­erlass befristet oder unbefristet beschließen.

Antrag auf Mitgliedschaft zum Herunterladen und Ausdrucken