Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (verwiesen an den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz):

Die „Offenen Klever“ begrüßen den Antrag der grünen Kreistagsfraktion vom 09.03.2021: „Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kreis Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen“ und unterbreiten, daran anknüpfend, folgenden Beschlussvorschlag:

„Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen”

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates,

  1. alles Notwendige zu tun, damit die Stadt Kleve als Ganze bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist und damit ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
  2. die Stadtverwaltung zu beauftragen, bis Ende 2022 alle durch sie selbst und ihre Gesellschaften verursachten klimaschädlichen Emissionen zu erfassen und Pläne zur umgehenden Reduktion zu erstellen. Die Erfassung und diese Pläne sind dem Rat bis zum 1. Januar 2023 vorzulegen. Für die kurzfristig nicht zu reduzierenden Emissionen ist eine Kompensation über nach dem vom Umweltbundesamt empfohlenen CDM-Standard durchzuführen. Dem Rat ist darüber bis zum 1. Juli 2023 zu berichten.
  3. die Stelle „Klimaschutz“ vom Baudezernat zu verlagern und als Stabsstelle beim Bürgermeister einzurichten.
  4. die Stabsstelle „Klimaschutz“ mit mindestens zwei Vollzeitstellen im höheren Dienst auszustatten.
  5. die notwendigen Änderungen im Stellenplan sowie die Aufstockung von Finanzmitteln im Nachtragshaushalt einzustellen.

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Klima-, Umwelt- und Naturschutz als Spielwiese?

Fachausschuss braucht Entscheidungskompetenzen!

Der Ausschuss ist ausschließlich beratend tätig. Er berät die Angelegenheiten des Rates vor. Entscheidungskompetenzen werden ihm nicht übertragen.” So steht es in der Drucksache des Bürgermeisters, über die der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 14. April 2021 beraten und entscheiden sollte. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich am 20.01.2021 GEGEN die Stimmen der Offenen Klever für einen Papiertiger entschieden und beschlossen:

“Der Ausschuss nimmt die stadtplanerischen und infrastrukturellen Belange der Stadt Kleve unter klima-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekten in den Fokus, berät diese und spricht Empfehlungen aus. Ziel ist dabei, die Stadt Kleve im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Entwicklung voranzubringen und diese Entwicklung auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.“

Die Offenen Klever haben am 14.04.2021. im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz folgenden Beschlussvorschlag auf den Tisch gelegt:

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Verpflichtende Dach-/Fassadenbegrünung/Fotovoltaik prüfen

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021 (als Prüfauftrag beschlossen):

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

  1. Beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und bei Einräumung von Erbbaurechten für städtische Grundstücke zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
    a) soll in allen Fällen, in denen bei der Baudurchführung Flachdächer oder gering geneigte Dächer planungsrechtlich zulässig sind, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Dachbegrünung und, darüber hinaus, wenn eine Fassadenbegrünung klimatische Vorteile bietet, auch eine Fassadenbegrünung aufgegeben werden;
    b) sollen Fotovoltaik-Anlagen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit verpflichtend festgeschrieben werden, wobei diese Verpflichtung bei einer Dachbegrünung entfällt.

  2. Gleiches soll gelten, wenn ein von der Stadt beauftragter Entwicklungsträger tätig wird sowie bei städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, soweit rechtlich zulässig.

  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
    a) inwieweit bei planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Möglichkeit dem Vertragspartner eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung als Verpflichtung im Kaufvertrag auferlegt werden kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob andere Maßnahmen (z.B. Errichtung von Photovoltaikanlagen) dieser entgegenstehen. Ferner ist auch festzulegen, wie die Verpflichtung konkret ausgestaltet wird und damit überprüfbar und justitiabel ist.
    b) ob die allgemeine Standardformulierung in Bebauungsplänen, wonach Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15° zu begrünen seien, auf eine Dachneigung bis ca. 25° ausgeweitet werden kann, da auch hier eine flächendeckende Begrünung noch ohne erheblichen Mehraufwand erreicht werden könnte.

  4. Für mehrgeschossig bebaute Innenstadtbezirke, bei denen eine Dachbegrünung auf der Grundlage einer Satzung nach § 86 BauO NRW nicht durchgesetzt werden könnte, soll geprüft werden, ob und wie über eine Ergänzung der bestehenden Bebauungspläne aus Gründen des Klimaschutzes im Bereich der besonders betroffenen „Hitzeinseln“ oder wegen der positiven stadtökologischen Auswirkungen (z.B. Ersatzraum für Flora und Fauna, Beitrag zur Wasserwirtschaft/Regenwasserrückhaltung, Verbesserung der Luftqualität) eine Dachbegrünung festgesetzt werden könnte.

  5. Um Dach- und Fassadenbegrünungen dauerhaft zu erhalten, bedarf es auch einer Vollzugskontrolle. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den hierfür erforderlichen Stellenbedarf zu ermitteln.

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„Kleve bis 2050 klimaneutral“ (ABGELEHNT)

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.02.2021:

CDU, die Grünen, FDP und AfD haben abgelehnt:

Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließt verbindlich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit Kleve bis 2050 „klimaneutral“ wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Stadtverwaltung und Rat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Stadt Nijmegen anstreben und, wenn möglich, einen regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch vereinbaren.

Der Klimaschutzbeauftragte wird gebeten, mit den Vertretern der Stadt Nijmegen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu vereinbaren („Jour fixe“) und darüber jeweils im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zu berichten.“

Begründung:

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„Kleve bis 2050 klimaneutral“

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Absatz 2 GO NW

Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließt verbindlich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit Kleve bis 2050 „klimaneutral“ wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Stadtverwaltung und Rat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Stadt Nijmegen anstreben und, wenn möglich, einen regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch vereinbaren.

Der Klimaschutzbeauftragte wird gebeten, mit den Vertretern der Stadt Nijmegen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu vereinbaren („Jour fixe“) und darüber jeweils im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zu berichten.“

Begründung:

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Grüne gegen Sitz für „Fridays for Future“ im Umweltausschuss

Keine Unterstützung für Initiative der „Offenen Klever

Mit Ausnahme der AfD waren sich in der ersten Ratssitzung am 02.11.2020 alle Fraktionen einig: Kleve bekommt einen “Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz”.

Doch wer geglaubt hatte, dieselbe Einigkeit würde auch die Mitwirkung von “Fridays for Future” und anderen Umwelt-Organisationen im Fachausschuss möglich machen, wurde bitter enttäuscht.

Zwar gestattet die Gemeindeordnung ausdrücklich in vielen Ausschüssen die Mitwirkung sachkundiger Einwohner/innen mit beratender Stimme. Diese Regelung bedarf aber selbstverständlich eines Mehrheitsbeschlusses des Rates.

Die „Offenen Klever“ hatten hierzu einen Beschlussvorschlag erstellt und vorab an die Fraktionen verschickt. Fraktionsvorsitzender Udo Weinrich: „Wir sind ernsthaft daran interessiert, ‚Fridays for Future‘ an der Ausschussarbeit zu beteiligen. Wir wollten mit diesem Vorschlag niemanden in der Ratssitzung überfallen.“

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