Begrünung von Neubauten mit Flachdach

Antrag zur Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

„Bei allen neu zu errichtenden Gebäuden im gesamten Stadtgebiet, die ein Flachdach erhalten sollen, muss dieses begrünt werden.“

Begründung:
Begrünte Dachflächen leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, um einer Aufheizung in heißen Sommern entgegenzuwirken. Gleichzeitig bilden begrünte Dächer einen Puffer für vermehrt auftretenden Starkregen