Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (verwiesen an den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz):
Die „Offenen Klever“ begrüßen den Antrag der grünen Kreistagsfraktion vom 09.03.2021: „Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kreis Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen“ und unterbreiten, daran anknüpfend, folgenden Beschlussvorschlag:
„Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen”
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates,
- alles Notwendige zu tun, damit die Stadt Kleve als Ganze bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist und damit ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
- die Stadtverwaltung zu beauftragen, bis Ende 2022 alle durch sie selbst und ihre Gesellschaften verursachten klimaschädlichen Emissionen zu erfassen und Pläne zur umgehenden Reduktion zu erstellen. Die Erfassung und diese Pläne sind dem Rat bis zum 1. Januar 2023 vorzulegen. Für die kurzfristig nicht zu reduzierenden Emissionen ist eine Kompensation über nach dem vom Umweltbundesamt empfohlenen CDM-Standard durchzuführen. Dem Rat ist darüber bis zum 1. Juli 2023 zu berichten.
- die Stelle „Klimaschutz“ vom Baudezernat zu verlagern und als Stabsstelle beim Bürgermeister einzurichten.
- die Stabsstelle „Klimaschutz“ mit mindestens zwei Vollzeitstellen im höheren Dienst auszustatten.
- die notwendigen Änderungen im Stellenplan sowie die Aufstockung von Finanzmitteln im Nachtragshaushalt einzustellen.
- dass die Stadtverwaltung Kleve zum nächstmöglichen Zeitpunkt, aber spätestens zum 1. Juni 2022, allen Strombedarf aus regenerativen Energiequellen über einen nach dem „Grüner Strom-Label (GSL)“ gekennzeichneten Stromanbieter deckt. Entsprechende Beschlussfassungen werden in den von der Stadt kontrollierten Gesellschaften herbeigeführt.
- dass ab 1. Juni 2021 bei Neu- und Ersatzbeschaffungen (Kauf, Miete, Leasing und Ähnliches) von stadteigenen PKW (Verwaltung und stadteigene Gesellschaften) im Rahmen des normalen Lebens- oder Nutzungszyklus‘ grundsätzlich nur noch Elektrofahrzeuge (keine Hybridfahrzeuge) oder Wasserstofffahrzeuge angeschafft bzw. durch diese ersetzt werden, wobei – soweit möglich – öffentliche Förderprogramme zu nutzen sind. Eine Entscheidung gegen ein Elektro- oder Wasserstofffahrzeug ist dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz vorzulegen und dort zu genehmigen. Innerhalb der Stadtverwaltung ist zur Ladung Ökostrom gemäß GSL-Standard zur Verfügung zu stellen. Spätestens ab 2030 soll die gesamte Fahrzeugflotte der Stadt Kleve (Verwaltung und stadteigene Gesellschaften) ohne lokale Emissionen betrieben werden.
- dass Neubauten der Stadt Kleve und ihrer Gesellschaften nur noch im Passivhaus-Standard (Kfw40 oder vergleichbar) errichtet werden. Erneuerbare Energien sind, je nach Möglichkeit, einzusetzen: entweder zusätzlicher Ausbau des Gebäudes mit erneuerbaren Energieerzeugern zum „Passivhaus Plus“ (mit vollständig nachhaltiger Versorgung) oder zum „Passivhaus Premium“ (mit Überschuss an erzeugter Energie aus regenerativen Quellen). Das gilt auch für angemietete Neubauten. In allen Fällen wird ein Bedarf für Heizen und Kühlen von jeweils unter 15 kWh/m²Jahr angestrebt. Sanierungen von eigenen oder angemieteten Gebäuden werden nur noch mit passivhaus-tauglichen Komponenten durchgeführt (EnerPHit- bzw. Faktor-10-Sanierung). Auch bei Sanierungen sind erneuerbare Energien zu berücksichtigen.“