Klima-, Umwelt- und Naturschutz als Spielwiese?

Fachausschuss braucht Entscheidungskompetenzen!

Der Ausschuss ist ausschließlich beratend tätig. Er berät die Angelegenheiten des Rates vor. Entscheidungskompetenzen werden ihm nicht übertragen.” So steht es in der Drucksache des Bürgermeisters, über die der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 14. April 2021 beraten und entscheiden sollte. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich am 20.01.2021 GEGEN die Stimmen der Offenen Klever für einen Papiertiger entschieden und beschlossen:

“Der Ausschuss nimmt die stadtplanerischen und infrastrukturellen Belange der Stadt Kleve unter klima-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekten in den Fokus, berät diese und spricht Empfehlungen aus. Ziel ist dabei, die Stadt Kleve im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Entwicklung voranzubringen und diese Entwicklung auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.“

Die Offenen Klever haben am 14.04.2021. im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz folgenden Beschlussvorschlag auf den Tisch gelegt:

(1) Der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz entscheidet über:

  • Vorbereitende Flächennutzungsplanung,
  • Grünordnungsplan,
  • Klima-, Gewässer-, Luft-, Boden- und Immissionsschutz,
  • Forstbetrieb,
  • Friedhöfe,
  • Befreiungen von Regelungen der Baumschutzsatzung,
  • Durchführung von umweltrelevanten Mess- und Untersuchungsprogrammen,
  • Angelegenheiten der Tiergesundheit und des Tierschutzes,
  • Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/-vereine,
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen.

(2) Der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz wird an Planungs- und Baubeschlüssen beteiligt für:

  • Energieversorgung und -nutzung,
  • Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung,
  • Entwässerungspläne/Abwasserbeseitigungskonzept,
  • Errichtung und Änderung von Grün- und Parkanlagen,
  • Errichtung und Änderung von Friedhofsanlagen,
  • Kleingartenanlagen,
  • Ausbau-, Ausgleichs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern, zu denen die Stadt Kleve nach Wasserrecht verpflichtet ist.

(3) Soweit der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz mitberatend beteiligt worden ist oder soweit Entscheidungen des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Angelegenheiten der „Klever Versorgungsbetriebe GmbH“ und/oder der „Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR“ betreffen und diese Entscheidungen des Ausschusses zu ihrer Durchführung der Zustimmung des Bau- und Planungsausschusses oder des jeweiligen Aufsichts- oder Verwaltungsrats bedürfen, entscheidet bei verweigerter Zustimmung der Rat.

(4) Der Ausschuss tritt mindestens fünfmal im Jahr zusammen.

Begründung:
Dieser Antrag ist inhaltsgleich mit dem am 29.10.2020 den Fraktionsvorsitzenden per Mail übermittelten Beschlussvorschlag zum TOP 6 der Ratssitzung am 02.11.2020. Der Antrag wurde zurückgezogen, um ihn in der nächsten Ratssitzung zu behandeln (Niederschrift, S. 9). Diese hat, coronabedingt, nicht stattgefunden.

Die SPD hat Beratungsbedarf der Fraktion angemeldet, sodass die weitere Beratung vertagt worden ist und die Abstimmung noch nicht stattgefunden hat.