Begrünung städtischer Gebäude mit Flachdach

Antrag zur Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

„Alle vorhanden städtischen Gebäude mit Flachdach sind dahingehend zu überprüfen, ob eine Dachbegrünung möglich ist. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses sind diese Gebäude sukzessive zu begrünen, nachdem der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz hierfür eine Prioritätenliste beschlossen hat.

Haushaltsmittel sind im Rahmen des Nachtragshaushalts zu ermitteln und einzuplanen.“

Begründung:
Begrünte Dachflächen leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, um einer Aufheizung in heißen Sommern entgegenzuwirken. Gleichzeitig bilden begrünte Dächer einen Puffer für vermehrt auftretenden Starkregen.

Die Stadt sollte – insbesondere nach Ausrufung des Klimanotstands durch den Rat – vorbildlich wirken