“Offene Klever” legen Anregung gemäß § 24 GO NRW (Bürgerantrag) vor:
Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Planung zukünftiger Baugebiete durch entsprechende textliche und gegebenenfalls zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen, dass keine weiteren Schottergärten entstehen.
- Sollten diese textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zielführend sein, wird die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob bei neuen Baugebieten der Erlass von örtlichen Bauvorschriften auf der Basis der entsprechenden Regelungen der Bauordnung zur Eindämmung von Schottergärten führen könnte. Dies sollte in Absprache mit im Wohnungsbau in Kleve engagierten Unternehmen geschehen.
- Bei städtischen Bauvorhaben geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und verzichtet bei der Gestaltung der Außenanlagen auf die Anlage von Schotter- und Kiesbeeten.
- Die Stadtverwaltung legt einen besonderen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit auf eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der ökologischen Vorteile naturnah gestalteter Vorgärten, um so der weiteren Anlage von Schottergärten entgegenzuwirken.
Begründung: