Wirtschaftsförderung: Geschäftsführerstelle muss ausgeschrieben werden! (ABGELEHNT)

OK wollen ergebnisoffenes Besetzungsverfahren

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

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Wirtschaftsförderungs-GmbH der Stadt: Geschäftsführerstelle ausschreiben!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

Begründung:

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

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Förderprogramm „Innenstadt“ des Landes nutzen!

Corona-Folgen für Kleves Innenstadt – OK bitten Bürgermeister, tätig zu werden

Kleve, 04.03.2021 – Das Land hat im Juli 2020 ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren aufgelegt. Städte und Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, corona-bedingten Folgen in den Innenstädten aktives Handeln entgegenzusetzen. Im Topf sind noch 30 Millionen Euro. Die verlängerte Antragsfrist endet am 30. April 2021. – Dazu Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“:

Der Haupt- und Finanzausschuss soll sich am 17. März 2021 auch mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ befassen, das die Landesregierung aufgelegt hat.

Das Sofortprogramm zielt darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, könnten durch das Sofortprogramm zahlreiche Maßnahmen bezuschusst werden

Mit einem Antrag bitten die „Offenen Klever“ den Bürgermeister, in Kooperation mit der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich „Planen und Bauen“, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 noch einen Förderantrag für Landesmittel einreichen kann:

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Ganz rasch: Erst geht Mensing, jetzt folgt C&A

Wirtschaftsförderer hat sich Adressen der Immobilienbesitzer beschafft

Die NRZ-Kleve meldet heute, dass C&A die Filiale in Kleve im Oktober 2021 schließen wird. 

Kleves Wirtschaftsförderer weiß es seit gestern. Er ist ganz nah dran.

Er hat im Telefonbuch geblättert, sich die Adressen der Immobilienbesitzer beschafft, mit denen er in Kontakt treten möchte. Nicht sofort. Nicht jetzt, sondern “in Kürze”.

Er sieht “bislang” keine weiteren Schließungen in Kleve. 

Er will aber “schon von mehreren mittelständischen Unternehmern gehört” haben, dass diese  sich eine weitere Verlängerung des Lockdowns nicht leisten könnten. In diesem Fall rechnet er “auch mit weiteren Filialschließungen in Kleve.”

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Kein „Runder Tisch Corona“ in Kleve

Schwarz-Grün plus FDP und AfD lehnen OK-Vorschlag ab

Die große Koalition, CDU/Die Grünen, garniert mit Stimmen der FDP und/oder der AfD, hat am 10. Februar 2021 im Haupt- und Finanzausschuss ein Zeichen gesetzt: Der Antrag der Offenen Klever, an einem Runden Tisch mit den durch die Corona-Krise besonders Betroffenen Vorschläge zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise zu erörtern und auszuarbeiten, ist im Papierkorb gelandet.

Mit ihrem Antrag wollten die Offenen Klever alle an einen Tisch bringen: Vertreter/innen der Stadt, der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“, der Fraktionen, der in Kleve von der Corona-Krise wirtschaftlich besonders betroffenen Branchen/Bereiche, wie z.B. Einzelhandel, „kleine Dienstleister“ und Handwerk, Gastronomie, Solo-Selbstständige, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Kultur- und Kunstschaffende und Vereine.

Die Treffen sollten grundsätzlich online stattfinden. In die Tagesordnung jeder Sitzung des Rates/Haupt- und Finanzausschusses sollte während der Dauer der landesweiten Pandemie ein Tagesordnungspunkt „Corona in Kleve“ aufgenommen werden, in dem unter anderem über Arbeit und Ergebnisse des „Runden Tisches Corona-Hilfe“ berichtet würde.

Dazu wird es nicht kommen. CDU/Grüne/FDP und AfD wollen das nicht. Sie setzen auf ein “Weiter so!” Sie haben offenbar ganz viel Zeit.

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„Offene Klever“ beantragen „Runden Tisch Corona-Hilfen“

Politik und lokale Wirtschaft an einen Tisch!

Bürgermeister und Stadtverwaltung sollten regelmäßig über die aktuellen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen auf die Stadt Kleve berichten. Darüber hinaus sollten sie die Politik über bereits ergriffene sowie über geplante Maßnahmen zur Unterstützung der durch die Corona-Krise besonders Betroffenen unterrichten. Das schlagen die „Offenen Klever“ in einem Antrag vor.

Ein „Runder Tisch“ soll rasch Vorschläge beraten und ausarbeiten, die zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf Menschen und Unternehmen, die davon besonders betroffen sind, beitragen. 

„Wir wollen keinen Ratsausschuss, sondern ein offenes Gremium“, so der Fraktionsvorsitzende der „Offenen Klever“, Udo Weinrich.

Platz nehmen sollen Vertreter der Stadt (Bürgermeister, 1. Beigeordneter, Fachbereichsleitungen, sofern thematisch involviert), der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“, die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen sowie – das ist den „Offenen Klevern“ besonders wichtig! – Repräsentanten der in Kleve besonders betroffenen Branchen/Bereiche, wie z.B. Einzelhandel, „kleine Dienstleister“, Handwerk, Gastronomie, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Kultur- und Kunstschaffende.

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Einrichtung eines Runden Tisches „Corona-Hilfe“

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Absatz 2 GO NW

Der Rat – der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates der Stadt Kleve – möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung eines „Runden Tisches ‚Corona-Hilfe“ mit folgenden Vorgaben:

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OVG Münster untersagt “Verkaufsoffenen Sonntag” am 27.09.

Niederlage der Stadt “mit Ansage” 

Der am 11. Dezember 2019 vom Rat bei nur drei Gegenstimmen, ohne “Offene Klever”, beschlossene verkaufsoffene Sonntag am 27.09.2020 darf nicht stattfinden. 

Das Oberverwaltungsgericht hat auf Antrag der Gewerkschaft “ver.di” die Ladenöffnungsfreigabe für den kommenden Sonntag auch in Kleve “außer Vollzug” gesetzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hat u.a. darauf hingewiesen, das Verfahren habe Anlass gegeben, darauf hinzuweisen, dass sich kommunale und staatliche Amtsträger an letztinstanzlich geklärte verfas­sungsrechtliche Grenzen, die auch unter Geltung des neuen Ladenöffnungsgesetzes NRW einzuhalten seien, zu orientieren hätten. Es entspreche nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn kommunale Verwaltungen immer neue Verordnungen in Kennt­nis ihrer Verfassungswidrigkeit beschlössen und bisweilen sogar mehr oder weniger deutlich eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung, deren Ergebnis für sie absehbar ist, zu verhindern versuchten.

Klartext: Der Inhalt der vom Rat beschlossenen “Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2020” verstößt schlicht und einfach gegen die Landesverfassung! Die Gewerkschaft hatte ihre Bedenken frühzeitig mitgeteilt, aber das Rathaus wähnte sich sicher: “Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erweist sich die Stellungnahme der Verdi nicht als entscheidungsrelevant, da diese von einer inzwischen überholten Rechtslage ausgeht.” – Eine Fehleinschätzung, die die Stadt auch noch Geld kostet.

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