Wirtschaftsförderung: Geschäftsführerstelle muss ausgeschrieben werden! (ABGELEHNT)

OK wollen ergebnisoffenes Besetzungsverfahren

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

Nach der Gemeindeordnung haben Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. „Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.“ (§ 113 der Gemeindeordnung NRW). Diese Bindung an Beschlüsse des Rates gilt ausdrücklich auch für die sogenannte geborene Mitgliedschaft des Bürgermeisters bzw. Bediensteten einer Gemeinde.

Nachdem die Ratsmitglieder der Delegierung der Aufgaben des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt haben, ist dieses Gremium für die Beschlussfassung zuständig.