Förderprogramm „Innenstadt“ des Landes nutzen!

Corona-Folgen für Kleves Innenstadt – OK bitten Bürgermeister, tätig zu werden

Kleve, 04.03.2021 – Das Land hat im Juli 2020 ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren aufgelegt. Städte und Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, corona-bedingten Folgen in den Innenstädten aktives Handeln entgegenzusetzen. Im Topf sind noch 30 Millionen Euro. Die verlängerte Antragsfrist endet am 30. April 2021. – Dazu Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“:

Der Haupt- und Finanzausschuss soll sich am 17. März 2021 auch mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ befassen, das die Landesregierung aufgelegt hat.

Das Sofortprogramm zielt darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, könnten durch das Sofortprogramm zahlreiche Maßnahmen bezuschusst werden

Mit einem Antrag bitten die „Offenen Klever“ den Bürgermeister, in Kooperation mit der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich „Planen und Bauen“, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 noch einen Förderantrag für Landesmittel einreichen kann:

  • Verfügungsfonds Anmietung

Die Stadt könnte leerstehende Ladenlokale für einen Zeitraum von max. zwei Jahren vorübergehend anmieten, sodass diese durch eine temporäre Mietpreissenkung an neue Betriebe vermietet werden könnten.

  • Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“

Die Schließung von Einzelhandelsgroßimmobilien, deren Nachnutzung offen ist, hat negative Auswirkungen auf die gesamte Innenstadt. Die Stadt könnte Eigentümer/innen unterstützen und sich in die Steuerung des Immobilienprozesses einbringen. Hierfür gibt es ebenfalls Landesmittel.

  • Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien

Der Zwischenerwerb von leerstehenden Gebäuden innerhalb des Konzentrationsbereiches durch die Kommune könnte Immobilienspekulationen vorgebeugt werden. Die Stadt könnte durch Zwischennutzungen die Leerstände füllen, was zu einer dauerhaften Weitervermietung führen kann.

  • Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds

Die Leerstandsquote könnte auch Anlass sein zu überprüfen, ob die Konzentration von Handelslagen in der Innenstadt erforderlich ist. Ziel ist hierbei die Umnutzung von nichtgenutzten Handelslokalen, zum Beispiel in eine Wohnnutzung. 

Der Zuschuss des Landes beläuft sich auf 90 % der förderfähigen Kosten. Emmerich, Kempen, Geldern und Straelen haben schon im vergangenen Jahr mit Erfolg Förderanträge gestellt.

Hier geht es zum kompletten Antrag (bitte anklicken!):