Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt“ der Landesregierung stellen!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten,

a) in Kooperation mit der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich 61, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 bei der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde einen Förderantrag für Landesmittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ einreichen kann.

b) im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und angesichts der Bestimmung im Förderprogramm, wonach zur Antragsstellung die Entscheidung der Verwaltungsspitze ausreichend ist, den Rat bzw. den Haupt- und Finanzausschusses über die Antragstellung und über die damit beabsichtigten Ziele unverzüglich zu informieren.

Begründung:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits im Juli 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, das Städte und Gemeinden in die Lage versetzen soll, den Corona-bedingten Folgen in den Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegenzusetzen.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zielt darauf ab, die Kommunen und deren Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, sollen durch das Sofortprogramm kurzfristige Interventionen etabliert werden, die folgende Maßnahmen umfassen:

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Planungskosten für Kulturzentrum/VHS auf dem Minoritenplatz (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:

0901: Städtebauliche Planung, Erneuerung und Entwicklung, Grundstücksneuordnung

  1. Die Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR für Maßnahmen der Minoritenparkplatzbebauung (Planung Fassadengestaltung/Planung eines Nutzungskonzeptes) werden um 45.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht.
  2. Die Aufwendungen werden in voller Höhe mit einem Sperrvermerk versehen, den der Bau- und Planungsausschuss mit Zustimmung des Ausschusses für Kultur- und Stadtgestaltung aufheben kann.
  3. Aus diesem Haushaltsansatz werden Planungskosten für die Umsetzung des „Podrecca-Plans“ mit einem Kulturzentrum für VHS und Stadtbücherei finanziert.

Begründung:

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Gestaltungsbeirat für Neu- und Umbauten (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz- und pflege / Gestaltungsbeirat

  1. Der Ansatz der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird von 32.300 EUR um 14.000 EUR auf dann 46.300 EUR erhöht.
  2. Aus diesem Produkt werden Mittel für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Verfügung gestellt.
  3. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an Vorschläge der Architektenkammer NW für Preisrichterhonorare.
  4. Der Haushaltsansatz wird gesperrt; eine Freigabe erfolgt durch Beschluss des Ausschusses für Kultur- und Stadtgestaltung und setzt die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat durch den Rat voraus.

Begründung:

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Bauvorhaben „zunächst nichtöffentlich“

Transparenz-Offensive vorläufig gestoppt

Abgelehnt wurde – mit den Stimmen von CDU, den Grünen, der SPD, der FDP und der AfD – folgender Beschlussvorschlag der „Offenen Klever“:

Der Rat der Stadt Kleve beschließt, bezüglich der Vorstellung von Einzelvorhaben in den jeweiligen Fachausschüssen so zu verfahren. Einzelvorhaben sollen öffentlich vorgestellt werden:

  1. Städtebaulich bedeutsame Vorhaben im gesamten Stadtgebiet
  2. Bauvorhaben mit besonderer kultureller, religiöser, gesellschaftlicher, historischer, ökologischer, wirtschaftlicher oder politischer Bedeutung
  3. Bauvorhaben mit einer besonderen Architektursprache
  4. Aufstellung oder Änderung von städtebaulich bedeutsamen Rahmenplanungen und Bebauungsplänen
  5. Gestaltungssatzungen und Gestaltungsvorschriften
  6. Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe
  7. Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden oder in Denkmalbereichen
  8. Bauvorhaben in städtebaulich sensiblen Bereichen (Sichtbeziehungen, historischer Kontext, Dorfzentren etc.)
  9. Vorbildhafte Bauvorhaben in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Beschlossen wurde stattdessen – gegen die Stimmen der „Offenen Klever“:

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Kleve muss planen – und nicht Investoren!

„Offene Klever“ für Stadtplanung mit Vision und Baukultur

02.12.2020 – Zu Ausführungen des Baudezernenten in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses nimmt Max Knippert, sachkundiger Bürger der „Offenen Klever“ im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, Stellung:

Während der Baudezernent stets behauptet, allzu konkrete Festlegungen in Bebauungsplanen würden Investoren vergraulen, haben Architekten im Fachausschuss für eine frühe Visualisierung von Bauvorhaben geworben, damit man die Bürger/innen mitnehmen könne.

Offensichtlich will der Baudezernent fast alles den Investoren überlassen, auf eine aktive, gestaltende Stadtplanung verzichten und sich damit zufriedengeben, Schlimmes zu verhüten. Kleve bleibt ohne Zukunftsvision und verliert dabei seine individuellen Gesichtszüge. Dass es auch anders geht, haben Architekten jüngst dem Fachausschuss eröffnet.

Eine andere Auffassung von Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hat längst in immer mehr Köpfen ihre Wurzeln geschlagen. Es ist höchste Zeit, dass politische Kräfte ihrer Kritik an Negativentwicklungen im Bereich der Stadtplanung endlich realpolitische Taten folgen lassen!

Da auch im Baudezernat Menschen tätig sind, die hinzulernen und Alternativen entwickeln können, fehlt nur noch die politische Grundsatzentscheidung, die Stadtgestaltung zur Sache des Rates zu machen. Der Rat müsste der Stadtverwaltung Zielvorgaben machen, Standards definieren und eine Vision für „Kleve 2050“ entwickeln.

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XOX-Gelände: Neues Hotel und alte Fehler?

Konkrete Pläne fehlen, aber „Zeitplan“ steht längst fest...

Zur Absicht, auf dem ehemaligen XOX-Gelände ein Hotel zu errichten und dafür u.a. das Gebäude mit dem XOX-Theater abzureißen, erklären Max Knippert, sachkundiger Bürger der „Offenen Klever“ im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung und Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender:

„Auch der schönste Plan für ein Hotel mit fairen Arbeitsverhältnissen für Menschen mit Behinderung muss mit Sorgfalt geprüft werden“, verlangt Max Knippert von den „Offenen Klevern“.

Der sachkundige Bürger im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung zeigt sich „verwundert“ darüber, dass bereits verkündet werde, Eckdaten und Zeitpläne stünden fest, obwohl es noch keine konkreten Pläne gebe.

Baurecht erwarte der Investor bereits in 2021. Das Baudezernat müsse im kommenden Jahr ein Rekord-Investitionsvolumen von 61 Mio. EUR umsetzen und für die Folgejahre Investitionen in Höhe von rd. 76 Mio. EUR begleiten. Offenbar sei da noch „Luft nach oben“, um diesen Bauantrag positiv zu bescheiden.

Die Stadt sollte alles tun, um das XOX-Theater zu erhalten. Schon einmal, nämlich beim Bensdorp-Gelände, seien Künstlerateliers „buchstäblich und ersatzlos unter den Hammer gekommen“, erinnert sich Max Knippert. Jetzt befürchtet er, dass sich alte Fehler wiederholen, als deren Folge nun vielleicht das XOX-Theater nach mehr als 20 Jahren schließen werde.

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Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 02.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve spricht sich grundsätzlich für einen Gestaltungsbeirat aus.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben übernehmen:

  1. Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität.
  2. Der Gestaltungsbeirat prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Stadtverwaltung. Er gibt der Bauherrin/dem Bauherrn bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für die Überarbeitung und Verbesserung eines Bauhorhabens.
  3. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und/oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen. Das sind:
    • Einzelbauvorhaben aufgrund ihres Standortes, des Umfeldes, ihrer Nutzung, Größe oder anderer Belange;
    • städtebauliche Planungsprojekte mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgebietes;
    • besonders zu gestaltende Situationen, wie Stadträume, Grünanlagen und wichtige Wegebe-ziehungen;
    • sonstige Maßnahmen mit besonderer Wirkung auf das Stadtbild.

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