Hinter verschlossenen Türen:

Richtlinien für städtische Grundstücksvergabe

Auch das gibt es wohl nur Kleve. Beratung und Beschlussfassung über Richtlinien zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke erfolgen hinter verschlossenen Türen. Zwar hindert das einzelne Fraktionen oder sogar Ausschussvorsitzende nicht daran, die eine oder andere Information an die Presse „durchzustechen“ (u.a. den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen „mittleren Preis für vergünstigte Baugrundstücke“), aber wenn es darum gehen soll, öffentlich zu diskutieren und transparent zu entscheiden – dann fällt der eiserne Vorhang.

Keine Bürgerin/kein Bürger soll mitbekommen, wie die politischen Kräfte im Rat sich positionieren, ob und welche Vorschläge sie machen – und, vor allem, es soll nicht transparent werden, welche Vorschläge von wem und mit welcher Begründung abgelehnt werden.  Es soll auch nicht gesehen, beobachtet und registriert werden, wer sich in die Stimmenthaltung flüchtet.

Begründet wird das mit der angeblich zwingend erforderlichen Nichtöffentlichkeit von „Liegenschaftssachen“. Auch das ist bestenfalls „Klever Landrecht“, nachzulesen in der Hauptsatzung der Stadt. Die kommunale Rechtsprechung hält nämlich den Ausschluss der Öffentlichkeit nur oder bei planungsbedeutsamen Grundstücksangelegenheiten oder bei konkreten Grundstücksverträgen (wegen der Vertragsbedingungen) für zulässig.

Beratung und Beschlussfassung über allgemeine Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke sind deshalb in anderen Gemeinden selbstverständlich öffentlich! Hinzu kommt, dass selbst im schamhaft-verlegenen Kleve, in dem die Türen zum Ratssaal seltener geöffnet werden als die „Porta sancta“ in Rom, die Stadtverwaltung beauftragt werden muss, „die Vergaberichtlinien auf geeignete Weise zu veröffentlichen.“

Dass und wie es auch anders, nämlich transparenter, gehen kann, zeigt ein Blick ins westfälische Ahaus. Dort wurde der „Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke“ selbstverständlich in öffentlicher Sitzung gefasst, nachzulesen im Ratsinformationssystem der Stadt:

So macht es Ahaus (Bitte anklicken!)