Soll Minoritenplatz an Investor verkauft werden?

OK: Klever/Innen sollen entscheiden (Ratsbürgerentscheid)

Nach § 26 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen hat der Rat die Möglichkeit, in wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheiten oder Fragen die Bürger entscheiden zu lassen, die Entscheidung also unmittelbar an die Bürger/innen zurückzugeben (Ratsbürgerentscheid).

Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde als auch im Rat sehr umstritten ist und von der Abstimmung durch die Bürgerschaft – unabhängig von deren Ausgang – erwartet werden kann, dass eine Befriedung in der Gemeinde eintreten wird.

Die zukünftige Nutzung des Minoritenplatzes wird kontrovers in der Bevölkerung und in den politischen Parteien diskutiert.

Die Initiative „Denkpause“ legte in 2013 eine Petition vor, die sich gegen die geplante Bebauung des Minoritenplatzes mit einem Geschäftshaus und 5.800 Quadratmetern neuer Einzelhandelsfläche durch einen Investor richtete und vom Rat forderte, in einem offenen Verfahren, unter Einbeziehung der Bürgerschaft, die angesichts des Hotelbaus und Volksbankzentrale veränderte Situation auf dem Minoritenplatz neu zu bewerten. 4.141 Personen hatten diese Petition unterschrieben.

Die Bebauung des „Minoritenplatzes“ ist eine strittige Angelegenheit in der Bevölkerung und im Rat. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob das Grundstück im Besitz der Stadt (und damit öffentliches Eigentum bleibt) oder ob das letzte innerstädtische Filetstück an einen Investor verkauft werden soll.

Diese Grundsatzentscheidung sollte der Rat, im Wege eines Referendums, unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zurückgeben.

Für einen Ratsbürgerentscheid ist nach der Gemeindeordnung eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Zur Begrenzung des organisatorischen und finanziellen Aufwands sollte der Ratsbürgerentscheid am 27. November 2022 (Neuwahl des Landrats) stattfinden.

Die Offenen Klever haben dazu einen Beschlussantrag formuliert, über den der Rat am 21. September 2022 abstimmen soll.

Hier der Link zum Antragstext (bitte anklicken!)

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ratsbürgerentscheid (Bitte anklicken!)