35.000 für Kulturleitplan (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:

0401: Förderung kulturelles Angebot / Kulturleitplan

  1. Für die Fortführung und Aktualisierung des Kulturleitplans werden im Haushalt 2021 Finanzmittel in Höhe von 35.000 EUR bereitgestellt
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur- und Stadtentwicklung, den Auftrag für die Vorbereitung, Moderierung, Erstellung und öffentlichkeitswirksame Präsentation eines „Kulturleitplans für Kleve“ zu vergeben.

Begründung:

Die strategisch-konzeptionelle Kulturentwicklungsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein bewährter Weg, das kulturelle Profil der Stadt zu schärfen und nach den Grundsätzen der Effizienz und Effektivität qualitativ fortzuentwickeln.

Der Arbeitskreis zur Erstellung eines Kulturleitplanes (KLP) bzw. einer Kulturentwicklungsplanung für Kleve hatte im Juni 2018 seinen Abschlussbericht vorgelegt.

Als Ergebnis wurde konstatiert, das die Entwicklung eines KLP einer „…professionellen externen Beratung bedarf…Hier könnte für die Höhe des Budgets auf die Erfahrungen anderer Städte (wie Moers oder Gütersloh) zurückgegriffen und die Möglichkeiten einer Förderung durch das Kulturförderungsgesetz NRW geprüft werden.“

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„Corona Sonderfonds Kultur“

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:

0401: Kulturveranstaltungen und -förderungen

  1. Die im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattgefundener Kulturveranstaltungen nicht getätigten Auszahlungen für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ in Höhe von 70.500 EUR werden gem. § 22 Abs. 1 GemHVO n Höhe von 35.250 EUR in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
  2. Im Haushalt 2021 wird der Ansatz für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ von 214.300 EUR um 35.250 EUR auf 249.300 EUR erhöht.
  3. Im Produkt 0401 stellt die Stadt Kleve einen „Corona Sonderfonds Kultur“ in Höhe von 35.250 EUR für Künstlerinnen und Künstler, Vertreterinnen und Vertreter der Klever Kulturszene und ihrer Einrichtungen zur Verfügung.
  4. Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen für Mittel aus diesem Sonderfonds sind vom Bürgermeister schnellstmöglich auszuarbeiten und dem Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung zur Beschlussfassung vorzulegen, gegebenenfalls im Rahmen einer Sondersitzung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Stadt Kleve diesbezügliche Regelung der Stadt Essen übernehmen könnte.

Begründung:

Laut Controllingbericht des Fachbereiches Schulen, Kultur und Sport für das 3. Quartal 2020 sind „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattfindender Kulturveranstaltungen um 70.500 EUR zu mindern.

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