Erst prüfen, dann jahrelang nicht handeln…

Stadthallen-Dach ist undicht – Stadtverwaltung prüft das seit 2021..

Zu den Verpflichtungen, die Stadt Kleve übernommen hat, gehört, dass alles, was mit der Außenhülle der Stadthalle in Verbindung steht, durch die Stadt getragen wird.

So müsste es sein.

Im Sommer 2023 hatte es in der Stadthalle einen Rohrbruch gegeben. Und zwar über dem Schaltschrank der Belüftungsanlage. Dieser Schaden war kurzfristig nicht zu reparieren.

Folge: Sperrung der Stadthalle, Absage aller Veranstaltungen für drei Wochen.

Im Anschluss daran stand die „normale“ Schließung der Stadthalle für zwölf Wochen (!) an, und zwar zu Wartungszwecken….

Der Stadt bzw. dem Gebäudemanagement der Stadt ist bewusst, dass das Rohrleitungssystem der Stadthalle in die Jahre gekommen ist. Die meisten Leitungen sind unter Abhangdecken verbaut. Achselzuckend hat das Gebäudemanagement eingeräumt, dass man den Zustand schwerlich regelmäßig kontrollieren könne…

Geschehen ist offensichtlich (fast) nichts: Wassereimer und Warnschilder sind aufgestellt worden.

Und wieder einmal ist die Stadtverwaltung völlig überrascht, wohin das Sparen beim Erhalt der kommunalen Infrastruktur (Schulen, Hauptwache der Feuerwehr, Stadthalle) führt…

Dabei weiß die Stadtverwaltung belegbar mindestens seit Anfang Februar 2021 durch die Anfrage eines Ratsmitglieds, dass das Stadthallendach beschädigt ist und dass Wassereimer aufgestellt werden müssen, um das durchsickernde Regenwasser aufzufangen.

Und vor 15 Monaten, im August 2022, in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung, erkundigte sich eine sachkundige Bürgerin nach dem Sachstand der Arbeiten am Stadthallendach „und weist darauf hin, dass durch die bereits längere Undichtigkeit auf der im Foyer aufgestellten Getränketheke ‚Stockflecken‘ ersichtlich seien.“

Antwort der Stadtverwaltung (laut Niederschrift über die Sitzung am 31.08.2022; S. 9):

„(…) sagt eine Überprüfung durch das Gebäudemanagement der Stadt Kleve zu.

Antwort der Verwaltung:

Es wurde ein externer Gutachter beauftragt. Sobald das Gutachten vorliegt, können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.“

Na, da sind wir aber beruhigt und trösten uns mit den Beatles:

“If the rain comes, they run and hide their heads…”