Jugendhilfeausschuss: Alle Fraktionen beteiligen!

Offene Klever beantragen Übernahme eines Kreistagsbeschlusses

Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss ist auf 15 limitiert, von denen drei Fünftel (9) Ratsmitglieder oder vom Rat gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein müssen.

Die Fraktion Offene Klever ist durch Losentscheid nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten.

Im Jugendhilfeausschusses haben Fraktionen, die in diesem Gremium nicht vertreten sind – im Unterschied zu den anderen Ausschüssen, die der Rat gebildet hat! -, keinen Anspruch, ein Ratsmitglied oder eine/n sachkundige/n Bürger/in als beratendes Mitglied dieses Ausschusses zu benennen.

Durch Satzung kann jedoch bestimmt werden, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören.

Auf dieser Rechtsgrundlage hat der Kreis die Satzung für das Jugendamt des Kreises erweitert. Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für den Jugendhilfeausschuss jeweils ein beratendes Mitglied zu benennen.

Das war bis zum Frühjahr 2014 auch in Kleve der Standard. Dann wurde diese faire Form der Beteiligung an der Ausschussarbeit, auf Vorschlag der Stadtverwaltung, mehrheitlich wieder gestrichen.

Das hat beispielsweie dazu geführt, dass die Fraktion Offene Klever ihren Antrag auf Einrichtung eines Jugendparlaments in Kleve weder im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ noch im „Jugendhilfeausschuss“ vertreten konnte.

Mit ihrem Antrag schlagen die Offenen Klever jetzt vor, die Satzung des Jugendamts der Stadt Kleve um zusätzliche Mitglieder mit beratender Stimme zu erweitern.

(Link zum Antragstext – Bitte anklicken!)

Wird die gesetzlich zulässige Möglichkeit nicht genutzt, eine im Jugendhilfeausschuss (als Folge eines Losentscheids) nicht vertretene Fraktion durch ein Mitglied mit beratender Stimme an der Arbeit zu beteiligen, dann wird dadurch nichts beschleunigt.

Denn: Jede Fraktion, der diese Form der Mitwirkung verwehrt bleibt, wird zu entscheiden haben, ob sie Jugendhilfe-Themen nicht mehr bearbeitet oder ob sie ihre Vorschläge und Änderungswünsche dazu auf die Tagesordnung der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und/oder des Rates setzen lässt.