Doch Rat wurde weder Beteiligt noch informiert
Die Stadt Kleve hat aus Landesmitteln in 2021 und 2022 jeweils 101.066,61 EUR erhalten, um daraus kommunale Klimaschutzinvestitionen zu finanzieren, die in Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben sind.
Sowohl die Antragstellung als auch die damit verbundene Verwendung dieser zusätzlichen Landesmittel ist ohne Information und Mitwirkung des Rates erfolgt. Stattdessen hat die Stadtverwaltung mehrfach erklärt, weitere 20.000 EUR zur Förderung von Balkon-Solaranlagen seien nicht finanzierbar…
Der Bürgermeister hat jetzt auf Anfrage der OK mitgeteilt:
„Die Mitglieder des Rates würden über die Förderanträge nicht informiert, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.“
Dass die Stadtverwaltung Fördermittel von Land und Bund beantragt, ohne den Rat oder einen Ausschuss wenigstens zu informieren, ist nicht zu kritisieren. Politisch diskutiert und entschieden werden muss aber, für welche Klimaschutzmaßnahmen zusätzliche Landesmittel eingesetzt werden sollen!
Ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist im deutschen Kommunalrecht die Bezeichnung für eine Routineangelegenheit, die für die betreffende Selbstverwaltungskörperschaft sachlich, politisch und insbesondere finanziell nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und die daher im Regelfall von der Verwaltung nach feststehenden Regeln erledigt werden kann, ohne dass sich ein Kollegialorgan gesondert damit befassen muss.
Wenn bereits eine Mehraufwendung in Höhe von 20.000 EUR für die Bezuschussung von Balkonsolaranlagen von der Stadtverwaltung problematisiert wird, dann muss die Akquise und Verwendung von Fördermitteln von jeweils mehr als 100.000 EUR erst recht finanziell von grundsätzlicher Bedeutung sein.
Die Hauptsatzung enthält diesbezüglich zwar keine eindeutigen Vorgaben, ermöglicht es aber ausdrücklich dem Rat, die Entscheidung über Angelegenheiten an sich zu ziehen und/oder einem Ausschuss zu übertragen.
Hierzu haben die Offenen Klever einen Beschlussvorschlag für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss eingebracht:
Link zum Antrag (Bitte anklicken!)
Die Verwendung von öffentlichen Fördergeldern für den Klimaschutz sollte in einer Stadt, die den „Klimanotstand“ ausgerufen hat, auf der Grundlage eines möglichst breiten politischen Konsenses beschlossen werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der von der Stadtverwaltung von der Politik erwarteten Beschlüsse zur „Haushaltskonsolidierung“ sollte der Rat, der den Haushalt beschließt, auch über die Verwendung öffentlicher Fördermittel für den Klimaschutz entscheiden.