Einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung?

Anfrage zum Vertrag zwischen der Stadt und der “Naturwerk Windenergie GmbH”

Einer Pressemitteilung der Stadt vom 27.02.2023 ist zu entnehmen, dass der Bürgermeister mit der „NATURWERK Windenergie GmbH“ – während des laufenden Verfahrens gem. Bundesimmissionsschutzgesetz – ein Dokument unterzeichnet hat, in dem „vertraglich festgehalten wurde, dass die Stadt Kleve auch finanziell von der erzeugten Energie profitiert.“

Der Pressemitteilung zufolge soll die „Stadt Kleve (…) vom Anlagenbetreiber bei diesem Vorhaben wirtschaftlich beteiligt werden.“ Die Laufzeit des Vertrages soll 20 Jahre betragen. Der Betreiber verpflichte sich dazu, der Stadt Kleve „ab Inbetriebnahme der Windenergieanlagen Zuwendungen in anteiliger Höhe von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung zu zahlen.

Ich frage den Bürgermeister:

  1. Seit wann wurden zwischen der Stadt und der „NATURWERK Windenergie GmbH“ Vertragsverhandlungen geführt?
  2. Wer hat auf Seiten der Stadtverwaltung an Vertragsausarbeitung, Verhandlung(en) und an der Entscheidung über die Vertragsunterzeichnung mitgewirkt?
  3. Wie viele Verträge hat der Bürgermeister mit dem Geschäftsführer der „NATURWERK Windenergie GmbH“ unterzeichnet?
  4. Ist beabsichtigt, den Ratsmitgliedern/Fraktionen Vertragskopien zur Einsichtnahme zu überlassen oder ist hierfür ein Antrag auf Akteneinsicht (§ 55 Abs. 4 GO) erforderlich?
  5. Kann der Betreiber dieser Windkraftanlagen unter Berufung auf § 6 Abs. 5 „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)“ vom Netzbetreiber „Stadtwerke Kleve“ verlangen, ihm die an die Stadt pro Kilowattstunde geleistete „Zuwendung“ von 0,2 Cent zu erstatten?
  6. Die Stadt hatte im ersten Genehmigungsverfahren die Zweitmonatsfrist verstreichen lassen und keine Stellungnahme gemäß § 36 BauGB abgegeben:
    Wird die Stadt im neuen Genehmigungsverfahren ebenso verfahren? Falls nein, mit wem wird die Stellungnahme abgestimmt?
  7. Wieso hat der Bürgermeister, der das Projekt, laut Aussage des Geschäftsführers, Herrn Sahin, „ohne Vorbehalte (…) befürworte“ (zitiert nach: RP-Kleve, 11.05.2022) und auf meine Anfrage vom 11.05.2022 am 22.06.2022 geantwortet hatte, dass er „persönlich bisher nicht mit Herrn Sahin gesprochen habe“, weder gegenüber dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz noch gegenüber dem Rat seine Absicht mitgeteilt, mit der „Naturwerk Windenergie GmbH“ eine vertragliche Regelung anzustreben?
  8. Beabsichtigt der Bürgermeister weitere Verträge mit Antragstellern zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gebiet der Stadt Kleve zu unterzeichnen, ohne vorab den Rat davon in Kenntnis zu setzen?
  9. Ist die Unterzeichnung von Verträgen mit zwanzigjähriger Laufzeit zur finanziellen Beteiligung der Stadt Kleve an Windenergie-Anlagen ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ gem. § 41 Abs. 3 GO NW? Wenn ja, wieso?