Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (verwiesen an den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz):

Die „Offenen Klever“ begrüßen den Antrag der grünen Kreistagsfraktion vom 09.03.2021: „Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kreis Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen“ und unterbreiten, daran anknüpfend, folgenden Beschlussvorschlag:

„Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen”

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates,

  1. alles Notwendige zu tun, damit die Stadt Kleve als Ganze bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist und damit ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
  2. die Stadtverwaltung zu beauftragen, bis Ende 2022 alle durch sie selbst und ihre Gesellschaften verursachten klimaschädlichen Emissionen zu erfassen und Pläne zur umgehenden Reduktion zu erstellen. Die Erfassung und diese Pläne sind dem Rat bis zum 1. Januar 2023 vorzulegen. Für die kurzfristig nicht zu reduzierenden Emissionen ist eine Kompensation über nach dem vom Umweltbundesamt empfohlenen CDM-Standard durchzuführen. Dem Rat ist darüber bis zum 1. Juli 2023 zu berichten.
  3. die Stelle „Klimaschutz“ vom Baudezernat zu verlagern und als Stabsstelle beim Bürgermeister einzurichten.
  4. die Stabsstelle „Klimaschutz“ mit mindestens zwei Vollzeitstellen im höheren Dienst auszustatten.
  5. die notwendigen Änderungen im Stellenplan sowie die Aufstockung von Finanzmitteln im Nachtragshaushalt einzustellen.

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Whistleblower: Sicher und anonym Hinweise geben können!

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fachbereich 10 (Zentrale Dienste) anzuweisen, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt schnellstmöglich ein anonymes digitales Hinweisgebersystem einzuführen. Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfälle genutzt werden.
  2. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutz- (DSGVO) sowie höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für interne und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten.
  3. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

Begründung:
Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

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„Transparency Deutschland“ – Kleve soll Mitglied werden!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen):

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, bei „Transparency Deutschland“ e.V zu beantragen, dass die Stadt Kleve als korporatives Mitglied aufgenommen wird.“

Begründung:

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. Das bedeutet, dass gemeinsam mit anderen Akteuren Bündnisse gegen Korruption geschlossen werden sollen. Solche Bündnispartner können auch Kommunen sein.

Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.

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Ausschuss für Gleichstellung braucht Kompetenzen!

Beschlussvorschlag der OK zum TOP 5 der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Gleichstellung am 20.04.2021:

Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters wird um folgende Absätze erweitert:

  1. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
  2. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
    1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
    2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
  3. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.
  4. Wenn Angelegenheiten anderer Ausschüsse die spezifischen Interessen von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen berühren, wird der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, dass die Stellungnahme des Ausschusses bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mitberücksichtigt werden kann.
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Durchführung eines Corona-Modellprojektes in Kleve

Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

Der Bürgermeister der Stadt Kleve wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung vorzubereiten und mit einem Ratsmitglied zu treffen:

„Die Stadt Kleve beantragt bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Zulassung zur Durchführung eines Corona-Modellprojektes und die damit einhergehenden Ausnahmegenehmigungen.

Die Stadt Kleve erarbeitet ein entsprechendes Konzept.“

Begründung:

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Wirtschaftsförderungs-GmbH der Stadt: Geschäftsführerstelle ausschreiben!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

Begründung:

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

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Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt“ der Landesregierung stellen!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten,

a) in Kooperation mit der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich 61, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 bei der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde einen Förderantrag für Landesmittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ einreichen kann.

b) im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und angesichts der Bestimmung im Förderprogramm, wonach zur Antragsstellung die Entscheidung der Verwaltungsspitze ausreichend ist, den Rat bzw. den Haupt- und Finanzausschusses über die Antragstellung und über die damit beabsichtigten Ziele unverzüglich zu informieren.

Begründung:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits im Juli 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, das Städte und Gemeinden in die Lage versetzen soll, den Corona-bedingten Folgen in den Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegenzusetzen.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zielt darauf ab, die Kommunen und deren Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, sollen durch das Sofortprogramm kurzfristige Interventionen etabliert werden, die folgende Maßnahmen umfassen:

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„Kleve bis 2050 klimaneutral“ (ABGELEHNT)

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.02.2021:

CDU, die Grünen, FDP und AfD haben abgelehnt:

Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließt verbindlich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit Kleve bis 2050 „klimaneutral“ wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Stadtverwaltung und Rat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Stadt Nijmegen anstreben und, wenn möglich, einen regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch vereinbaren.

Der Klimaschutzbeauftragte wird gebeten, mit den Vertretern der Stadt Nijmegen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu vereinbaren („Jour fixe“) und darüber jeweils im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zu berichten.“

Begründung:

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