Aufhebung des beschränkten Zugangs zu Sitzungsunterlagen des Vergabeausschusses (ABGELEHNT)

Antrag für den Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2021:

CDU, die Grünen, SPD und AfD haben abgelehnt:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließen:

„Allen Ratsmitgliedern muss unverzüglich im Ratsportal der Stadt Kleve auch der unbeschränkte Zugang zu allen Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen des Vergabe- und Betriebsausschusses gewährt werden. Dieses Zugangsrecht umfasst auch die Nutzung der Recherche-Funktion und den Zugang zu den entsprechenden Vorlagen der Ratsperiode 2014 bis 2020.

Begründung:

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Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit Entscheidungsbefugnissen!

Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2020 (NOCH NICHT ABGESTIMMT):

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

1. Der Rat richtet einen Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit 24 stimmberechtigten Mitgliedern ein.

2. Dem Ausschuss können bis zu drei sachkundige Einwohner/innen gem. § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Mindestens ein/e sachkundige/r Einwohner/in wird auf Vorschlag von „Fridays for Future“ (Kleve) vom Rat bestellt.

3. Der Ausschuss entscheidet über die

a) Angelegenheiten der Verkehrsplanung, ausgenommen Aufstellung und Änderung des Verkehrsentwicklungsplanes und der Mobilitätsstrategie, die dem Rat vorbehalten bleiben;

b) Einzelmaßnahmen zur Verkehrslenkung und -regelung sowie über straßenrechtliche Maßnahmen, wie z.B.

  • Einbahnstraßenregelungen und Straßensperrungen,
  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche),
  • Bewirtschaften von Parkplätzen mit Parkuhren, Parkscheiben, Parkscheinautomaten o. Ä.,
  • Einrichtung von Anwohnerparkbereichen und Zonenhalteverboten,
  • Einführung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen,
  • Anlage von Fußgängerüberwegen,
  • Aufstellen von Pollern, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • Einrichtung von Bussonderspuren,
  • Einrichtung von Pop-Up-Radwegen,
  • Einrichtung und Steuerung von Lichtzeichenanlagen.

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Livestream der öffentlichen Sitzungen (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 2.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, 

  1. die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Sitzungen kommunaler Gremien via Livestream (Audio- und Videoübertragung), der über den Internetauftritt der Stadt bereitgestellt wird, zu klären;
  2. die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse via Livestream zu prüfen;
  3. einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Übertragungen von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse im Internet zu erarbeiten und dem Rat bis zum Ende des 4. Quartals 2020 vorzulegen;
  4. zugleich mit einem Beschlussvorschlag einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kleve vorzulegen.“

Begründung:

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Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 02.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve spricht sich grundsätzlich für einen Gestaltungsbeirat aus.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben übernehmen:

  1. Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität.
  2. Der Gestaltungsbeirat prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Stadtverwaltung. Er gibt der Bauherrin/dem Bauherrn bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für die Überarbeitung und Verbesserung eines Bauhorhabens.
  3. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und/oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen. Das sind:
    • Einzelbauvorhaben aufgrund ihres Standortes, des Umfeldes, ihrer Nutzung, Größe oder anderer Belange;
    • städtebauliche Planungsprojekte mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgebietes;
    • besonders zu gestaltende Situationen, wie Stadträume, Grünanlagen und wichtige Wegebe-ziehungen;
    • sonstige Maßnahmen mit besonderer Wirkung auf das Stadtbild.

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