Schulsozialarbeit stärken!

OK-Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024

Im Haushalt 2024 werden für Aufwendungen für Schulsozialarbeit Mittel in Höhe des Haushaltsansatzes 2022 – vor Auslaufen des Landesprogramms ‘Aufholen nach Corona’ – veranschlagt.

Der Haushaltsansatz für 2024 wird auf 500.000 EUR erhöht.

Begründung:

Die für Schulsozialarbeit vorgesehenen Mittel des Programms „Aufholen nach Corona“ im Umfang von einer Vollzeitstelle sind zum 31.12.2022 entfallen. Diese Mittel dienten unter anderem dazu, Kinder und Jugendliche – zusätzlich zum typischen Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit – auch beim Aufholen von entstandenen Lernrückständen zu unterstützen.

Schulsozialarbeiter/innen sind oft erste Ansprechpersonen – noch vor den Lehrkräften oder den Mitarbeitenden im Sekretariat.

Schulsozialarbeit baut Brücken, um soziale Diskrepanzen zu überwinden, abzubauen und so förderbedürftigen Kindern die gleiche Chance auf Bildung zu geben. Sie steht den Kindern, aber auch Familien, beratend zur Seite und erarbeitet gemeinsam Lösungen – zum Beispiel in Kooperation mit anderen Partnern (z. B. Jugendamt). Sie hilft den Familien beim Umgang mit Bürokratie und Institutionen, damit die Kinder die notwendige Unterstützung bekommen bzw. in Anspruch nehmen können.

Schulsozialarbeit orientiert sich auf sozial benachteiligte und auf zusätzliche Unterstützung angewiesene Kinder, um diese ins Bildungssystem (wieder) zu integrieren und durch gezielte sozialpädagogische Maßnahmen Integrationshindernisse abzubauen. Die Kinder werden auf ihrem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleitet.

  • Während im Haushalt 2022 für Schulsozialarbeit noch 501.700 EUR veranschlagt waren, erfolgte mit dem Haushalt 2023 sowie über den Nachtragshaushalt 2023 eine Reduzierung der Aufwendungen auf nur noch 374.600 EUR.
  • Die Aufwendungen für 2024 können dem Haushaltsentwurf (Band 1, S, 314) leider nicht entnommen werden, da sie mit anderen Aufwendungen erfasst worden sind.
  • Zu diesem Produkt will die Stadtverwaltung im Jahr 2024 ein „externes Gutachten“ in Auftrag geben; die Kosten dafür sind ebenfalls nicht angegeben (ebenda).

Deckungsvorschlag: Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von geschätzten 150.000 EUR durch Streichung der Aufwendungen in Höhe von 500.000 EUR für eine „Machbarkeitsstudie“ Unterführung am Bahnhof im Produkt 1201 (Haushaltsentwurf 2024, Band 2, S. 369f.), zu der es keinen Ratsbeschluss gibt.