Investorengerechte Bauplanung: Hornstege / Albersallee

Hohe Wohndichte widerspricht dem „Handlungskonzept Wohnen“

Der Rat der Stadt Kleve hatte im Juni 2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Hornstege/ Albersallee beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss der Offenlage gefasst.

Dieser Beschluss wurde jedoch zwei Jahre lang auf Eis gelegt. Der Grundstückseigentümer hatte nachgedacht und seine Planung geändert. Und da in Kleve Stadtplanung in der Regel von Investoren und einzelnen Bauherren gemacht wird, hatte man im Rathaus abgewartet.

Zwei Jahre reiften die Pläne, dann beschloss der Rat im Juni 2020 – bei lediglich sieben Nein-Stimmen – den nunmehr vom Grundstückseigentümer optimierten Bebauungsplan endlich offenzulegen. Damit folgte der Rat erwartungsgemäß dem Wunsch der Bauverwaltung:

„Da sich in der Zwischenzeit von Seiten der Grundstückseigentümer geänderte Planungen ergeben haben, sollen diese in den Bebauungsplan eingearbeitet werden und für diesen Bebauungsplanentwurf der Beschluss der Offenlage erneut eingeholt werden.“

Im Rahmen der Offenlage in der Hochphase der Corona-Inzidenz zwischen dem 29.11.2021 und dem 07.01.2022 gab es auch von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bebauungsplangebiet viele Anregungen und Einwände zum Bauvorhaben.

Ohne an dieser Stelle ins Detail gehen zu können, zitieren wir aus einer Stellungnahme an die Fraktionen des Rates:

  1. Wir sind nicht gegen eine Bebauung und wollen uns nicht den Blick ins Grüne bewahren.
  2. Wir wünschen uns bezüglich der Bebauung einen fairen Ausgleich der Interessen.
  3. Wir wünschen uns eine verlässliche und belastbare Planung der Fläche für alle Beteiligten.
  4. Wir wünschen uns eine ausgeglichene Begrenzung der Höhe für die erlaubten Bauvorhaben
  5. Anpassung der Wohneinheiten auf dieser Fläche an das Kommunale Handlungskonzept Wohnen
  6. Lösung der Verkehrsprobleme:
  7. Begrenzung der klimatischen Auswirkungen dieser Neuansiedlung

Zu allen sieben Aspekten hatten die von der Planung betroffenen Bürger/innen einen Lösungsvorschlag unterbreitet.

Der Rat hat diese Einwände in seiner Sitzung am 30. März 2022 pauschal „abgewogen“, vom Tisch gewischt und dem Bauvorhaben (bis zu 29 Wohneinheiten) des Grundstückseigentümers „grünes Licht“ gegeben. Nur die Offenen Klever stimmten gegen diesen Beschlussvorschlag.

Dass diese vom Rat beschlossene Gefälligkeitsbauplanung – so ganz nebenbei – dem 2019 vom Rat beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen der Stadt Kleve“, widerspricht, das ja laut Ratsbeschluss „als handlungsorientierte Grundlage bei der künftigen Stadtentwicklung Kleves zu berücksichtigen“ sei, wird von der Stadtverwaltung schlichtweg geleugnet.

Den Hinweis besorgter Bürger/innen, dass im „Handlungskonzept Wohnen“ ein Verhältnis von 40 bis maximal 60 Wohneinheiten auf 1 Hektar als höchstes Dichteintervall empfohlen wird, in diesem Bebauungsplangebiet aber auf 1 Hektar rechnerisch 70 Wohneinheiten kommen sollen, bestätigt das Rathaus sogar, gefolgt von der „Entwarnung“ für Investoren: „(…). dieser Wert ist ein Durchschnittwert. Dies bedeutet, dass die Werte über-, aber auch unterschritten werden dürfen.“

Na, da warten wir gespannt auf Bebauungspläne, in denen – um den Durchschnitt zu erreichen – die maximal empfohlene Anzahl von Wohneinheiten deutlich reduziert wird.

Übrigens: Angeblich wird die maximale Gebäudehöhe auf 11 Meter festgelegt. Aber zugleich wird für „Dachaufbauten“, wie z. B. Aufzug und Lüftung, eine Erhöhung auf 12,50 Meter gestattet. Begründung: Diese Aufbauten seien „vom Boden aus nicht mehr wahrzunehmen.“ Also: Hinlegen!

Frage: Sind im Baudezernat etwa Zwerge beschäftigt?