Nur vier Gefährliche Hunderassen – Keine höhere Steuer für gefährlichen Zweithund – Hunde Gehörloser und Therapiehunde NICHT Steuerbefreit
Die Stadtverwaltung teilt mit (Hervorhebungen durch Offene Klever):
“Die Hundesteuersätze in den vier Kommunen [Kleve, Goch, Wesel und Krefeld] unterscheiden sich erheblich. Die Stadt Kleve erhebt für einen Hund 60 €, während z.B. in Krefeld eine Hundesteuer in Höhe von 111,32 € gefordert wird.
Der (…) Aufstellung des Bundes der Steuerzahler aus dem Jahr 2019 ist zu entnehmen, dass Kleve im Landesvergleich bei den Hundesteuersätzen im unteren Viertel rangiert.
Unsere Satzung sieht bei gefährlichen Hunden keine Staffelung der Steuer bei mehr als einem Hund vor, während in Goch und Krefeld für einen weiteren gefährlichen Hund eine höhere Steuer zu zahlen ist.
Bei den als „gefährlich“ eingestuften Hunderassen weist die Satzung der Stadt Kleve im Vergleich zu allen anderen Satzungen lediglich vier Rassen aus (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier ). (…)
In den anderen drei Kommunen ist der Katalog der gefährlichen Hunderassen größer. Eine Überprüfung des Hundebestandes in Kleve hat ergeben, dass derzeit insgesamt 17 Hunde (1 x Dogo,3 x Mastiff, 13 x Rottweiler) die hier als Normalhund mit jeweils 60 € veranlagt werden, in Goch, Wesel und Krefeld als gefährliche Hunde mit 630 – 800 € besteuert würden.
[HINWEIS der „Offenen Klever“: Als Folge der Einstufung von 13 Hunderassen als ungefährlich, verzichtet Kleve jährlich, vorsichtig berechnet, auf mehr als 9.000 EUR Steuereinnahmen. Hinzu kommt der zurzeit nicht bezifferbare Steuerausfall aufgrund des Verzichts auf eine höhere Steuer bei der Anschaffung von mehr als einem gefährlichen Hund.
Die von einer Fraktion beantragte, im Fachausschuss aber nicht mehr offensiv vertretene Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen ist von der Stadt u.a. mit dem Argument abgelehnt worden, es würde ein Hundesteuerausfall von ca. 7.500 EUR pro Jahr entstehen.]
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird derzeit keine Veranlassung für eine Änderung der Steuersätze gesehen. Dies gilt auch für die als gefährlich eingestuften Hunde.
(…) In Kleve sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen, von der Hundesteuer befreit. In den anderen drei Kommunen trifft dies auch für Hundehalter mit Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen GL (gehörlos) zu. Personen erhalten dieses Merkzeichen auch, wenn Ihre Lautsprache nur schwer verständlich ist.
In Wesel und Goch gibt es zwei weitere Tatbestände für eine Steuerbefreiung:
(…) Therapiehunde, die für eine tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet sind und verwendet werden, sind steuerbefreit.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Steuerbefreiung für gehörlose Hundehalter und Halter von Therapiehunden wird befürwortet. Bei der nächsten Änderung der Hundesteuersatzung soll dieser Befreiungstatbestand in die Satzung aufgenommen werden.“
Warum nicht sofort? Warum nicht jetzt? Ist das sozial? Ist das gerecht?