Grundsätze des Beteiligungsmanagements der Stadt Kleve (ABGELEHNT)

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen einer Sitzungsvorlage darzustellen,

  1. aufgrund welcher Grundsätze/Richtlinien in Kleve die Steuerung und Überwachung städtischer Beteiligungen erfolgt („Beteiligungsmanagement“);
  2. welche gesamtstädtischen Ziele dem Beteiligungsmanagement zugrunde liegen;
  3. wem die Gesamtsteuerung und -überwachung der städtischen Beteiligungen obliegt;
  4. welche Akteure unmittelbar und mittelbar am Beteiligungsmanagement der Stadt beteiligt sind.”

Begründung:
Die kommunalen Beteiligungsunternehmen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird (§ 109 Abs. 1 GO NRW). 
Eine umfassende Kontrolle der Unternehmenstätigkeit bedarf einer weitgehenden Transparenz der Rahmenbedingungen und Abläufe. Die Interessen und finanziellen Spielräume der Stadt unterscheiden sich naturgemäß in vielen Punkten von den privatwirtschaftlich geprägten Zielen der Beteiligungsunternehmen. Das Beteiligungsmanagement muss diese verschiedenen Interessen zusammenführen. Insbesondere müssen politische und finanzielle Risiken rechtzeitig erkannt werden, um Entwicklungen aktiv steuern zu können.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt am 09.06.2021 den Antrag der Fraktion Offene Klever zu den Grundsätzen des Beteiligungsmanagements der Stadtverwaltung Kleve mehrheitlich bei zwei Ja-Stimmen ab