Stadt ist an Unternehmen beteiligt – Welche Regeln gelten?

OK stellen Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

§ 109 Abs. 1 GO NRW spricht Klartext: Die kommunalen Beteiligungsunternehmen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird  Wie sieht es damit in Kleve aus? Eine umfassende Kontrolle der Unternehmenstätigkeit bedarf einer weitgehenden Transparenz der Rahmenbedingungen und Abläufe.

Die Interessen und finanziellen Spielräume der Stadt unterscheiden sich naturgemäß in vielen Punkten von den privatwirtschaftlich geprägten Zielen der Beteiligungsunternehmen. Das Beteiligungsmanagement muss diese verschiedenen Interessen zusammenführen. Insbesondere müssen politische und finanzielle Risiken rechtzeitig erkannt werden, um Entwicklungen aktiv steuern zu können.

Link zum Antrag: Grundsätze des Beteiligungsmanagements (Bitte anklicken!)