Aufstockung des Corona-Sonderfonds durch Corona-Bußgelder

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Stadtverwaltung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, die seit dem 01.01.2021 wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingenommenen Bußgelder für die Aufstockung des „Corona-Sonder-Fonds“ der Stadt Kleve zu verwenden.
  2. Die zusätzlichen Finanzmittel sollen gezielt eingesetzt werden, damit auch dem Personenkreis eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, der nicht berechtigt ist, eine sogenannte November-/Dezemberhilfe zu beantragen (Freiberufler/innen oder Soloselbständige im Nebenerwerb ohne Beschäftigte).
  3. Zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Kleve und der vielfältigen Klever Kultureinrichtungen soll
    a) Freiberufler/innen oder Soloselbständigen im Nebenerwerb mit Wohnsitz in Kleve, ohne Beschäftigte, die aufgrund des Corona-bedingten Lockdowns kulturelle Veranstaltungen nicht durchführen konnten, das Honorar, das sie mit einem Veranstalter vertraglich vereinbart hatten, der Personal oder Honorarkräfte beschäftigt und Gewinnabsichten hat bzw. Zuschüsse der öffentlichen Hand erhält, erstattet werden;
    b) freien Trägern von Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen mit Sitz in Kleve, die sich verpflichten, im Jahre 2021 mindestens eine Veranstaltung mit Künstlerinnen und Künstlern aus Kleve durchzuführen und dafür ein marktübliches Honorar zu zahlen, ein Zuschuss pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe gewährt werden. Der maximale Zuschuss pro Antragsteller beträgt 2.000 EUR.’
    c) Für den Fall, dass mehr Anträge eingehen als bewilligt werden können, entscheidet das Datum des Eingangs bei der Stadtverwaltung Kleve über den Erfolg des Antrages. Sollten mehrere Anträge am gleichen Tag eingehen, die aufgrund des begrenzten Budgets nicht alle bewilligt werden können, entscheidet das Losverfahren. Sollten in Zukunft weitere coronabedingte Bußgeld-Einnahmen zur Verfügung gestellt werden können, können weitere Antragsteller berücksichtigt werden.
  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Antragsverfahren entsprechend zu ergänzen.
  5. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt überplanmäßig. Als Deckung stehen Einnahmen zur Verfügung, die durch die Erhebung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Hygieneregeln entstanden sind.

Begründung:
Im Kulturbereich sind traditionell viele Menschen neben- oder freiberuflich kreativ tätig. Diese können nicht die Anspruchsberechtigung für staatliche Überbrückungsleistungen erfüllen. Da die freie, nicht-professionelle Kulturszene in ihrer Vielfalt einen sehr wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben der Stadt Kleve leistet, sollte die Stadt eine Förderung in petto halten, mit der ein Sterben in der Szene verhindert werden kann.

Die von der Stadt verhängten Corona-Bußgelder sollen nicht im allgemeinen Haushalt untergehen, sondern gezielt der örtlichen Kulturszene zugutekommen und dort das künstlerische Überleben des Personenkreises sichern helfen, der keine November- oder Dezember-Hilfe beantragen kann.