Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit Entscheidungsbefugnissen!

Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2020 (NOCH NICHT ABGESTIMMT):

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

1. Der Rat richtet einen Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit 24 stimmberechtigten Mitgliedern ein.

2. Dem Ausschuss können bis zu drei sachkundige Einwohner/innen gem. § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Mindestens ein/e sachkundige/r Einwohner/in wird auf Vorschlag von „Fridays for Future“ (Kleve) vom Rat bestellt.

3. Der Ausschuss entscheidet über die

a) Angelegenheiten der Verkehrsplanung, ausgenommen Aufstellung und Änderung des Verkehrsentwicklungsplanes und der Mobilitätsstrategie, die dem Rat vorbehalten bleiben;

b) Einzelmaßnahmen zur Verkehrslenkung und -regelung sowie über straßenrechtliche Maßnahmen, wie z.B.

  • Einbahnstraßenregelungen und Straßensperrungen,
  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche),
  • Bewirtschaften von Parkplätzen mit Parkuhren, Parkscheiben, Parkscheinautomaten o. Ä.,
  • Einrichtung von Anwohnerparkbereichen und Zonenhalteverboten,
  • Einführung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen,
  • Anlage von Fußgängerüberwegen,
  • Aufstellen von Pollern, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • Einrichtung von Bussonderspuren,
  • Einrichtung von Pop-Up-Radwegen,
  • Einrichtung und Steuerung von Lichtzeichenanlagen.

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Grüne gegen Sitz für „Fridays for Future“ im Umweltausschuss

Keine Unterstützung für Initiative der „Offenen Klever

Mit Ausnahme der AfD waren sich in der ersten Ratssitzung am 02.11.2020 alle Fraktionen einig: Kleve bekommt einen „Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz“.

Doch wer geglaubt hatte, dieselbe Einigkeit würde auch die Mitwirkung von „Fridays for Future“ und anderen Umwelt-Organisationen im Fachausschuss möglich machen, wurde bitter enttäuscht.

Zwar gestattet die Gemeindeordnung ausdrücklich in vielen Ausschüssen die Mitwirkung sachkundiger Einwohner/innen mit beratender Stimme. Diese Regelung bedarf aber selbstverständlich eines Mehrheitsbeschlusses des Rates.

Die „Offenen Klever“ hatten hierzu einen Beschlussvorschlag erstellt und vorab an die Fraktionen verschickt. Fraktionsvorsitzender Udo Weinrich: „Wir sind ernsthaft daran interessiert, ‚Fridays for Future‘ an der Ausschussarbeit zu beteiligen. Wir wollten mit diesem Vorschlag niemanden in der Ratssitzung überfallen.“

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Livestream der öffentlichen Sitzungen (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 2.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, 

  1. die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Sitzungen kommunaler Gremien via Livestream (Audio- und Videoübertragung), der über den Internetauftritt der Stadt bereitgestellt wird, zu klären;
  2. die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse via Livestream zu prüfen;
  3. einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Übertragungen von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse im Internet zu erarbeiten und dem Rat bis zum Ende des 4. Quartals 2020 vorzulegen;
  4. zugleich mit einem Beschlussvorschlag einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kleve vorzulegen.“

Begründung:

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Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 02.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve spricht sich grundsätzlich für einen Gestaltungsbeirat aus.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben übernehmen:

  1. Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität.
  2. Der Gestaltungsbeirat prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Stadtverwaltung. Er gibt der Bauherrin/dem Bauherrn bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für die Überarbeitung und Verbesserung eines Bauhorhabens.
  3. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und/oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen. Das sind:
    • Einzelbauvorhaben aufgrund ihres Standortes, des Umfeldes, ihrer Nutzung, Größe oder anderer Belange;
    • städtebauliche Planungsprojekte mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgebietes;
    • besonders zu gestaltende Situationen, wie Stadträume, Grünanlagen und wichtige Wegebe-ziehungen;
    • sonstige Maßnahmen mit besonderer Wirkung auf das Stadtbild.

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Fraktion „Offene Klever“ gegründet

Udo Weinrich ist Fraktionsvorsitzender – Marco Hendricks sein Stellvertreter

Die über den Wahlvorschlag der freien Wählergemeinschaft „Offene Klever“ bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 in den Rat der Stadt Kleve gewählten Ratsmitglieder Anne Fuchs, Marco Hendricks, Britta Schütt und Udo Weinrich haben sich am  am 02.10.2020 zur Fraktion  „Offene Klever“ zusammengeschlossen.

In ihrer ersten Sitzung wählten sie einstimmig Udo Weinrich zum Fraktionsvorsitzenden.

Marco Hendricks wurde einstimmig zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt.

Britta Schütt wurde einstimmig zur Fraktionsgeschäftsführerin bestellt.

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„Offene Klever“ gratulieren Wolfgang Gebing

Bieten faire Zusammenarbeit an

Die „Offenen Klever“ gratulieren Wolfgang Gebing zu seiner Wahl zum Bürgermeister der Stadt Kleve. Wir wünschen ihm Erfolg für die Stadt Kleve.

Das Ergebnis der Stichwahl mit beschämend geringer Wahlbeteiligung (33%), die angesichts des wenig beeindruckenden Personalangebots nicht überraschen kann, hat der CDU die Rückkehr an die Rathaus-Spitze beschert. Das mag einige im Rat dazu verleiten, die Wahlniederlage bei der Bürgermeisterwahl 2015 als „Betriebsunfall“ abzutun und von einer Rückkehr zu „alten Zeiten“ zu träumen. Die „Offenen Klever“ hoffen, dass Wolfgang Gebing sein Wahlergebnis realistisch interpretiert:

Dank mandatsgrüner und liberaler Wahlempfehlung ist es ihm zwar gelungen, gegenüber der Wahl am 13.09.2020 rd. 1.480 zusätzliche Stimmen zu gewinnen. Damit konnte Wolfgang Gebing aber nur knapp 29% der 5,300 Wähler/innen erreichen, die am 13.09. beim Kandidaten der Grünen oder der FDP ihr Kreuz gemacht hatten. Offenbar sind sehr viele Wähler/innen der Grünen- bzw. der FDP nicht zu motivieren gewesen, plötzlich eine Zuneigung zu einem CDU-Kandidaten zu entwickeln.

Sonja Northing hat ein respektables Ergebnis erzielt, das viele nicht erwartet hatten. Sie konnte gegenüber der Stichwahl rd. 1.560 Stimmen hinzugewinnen, aber das reichte nicht. Diese Bürgermeisterwahl hat Frau Northing nicht am 27. September 2020 verloren, sondern aufgrund ihrer Amtsführung.

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OVG Münster untersagt „Verkaufsoffenen Sonntag“ am 27.09.

Niederlage der Stadt „mit Ansage“ 

Der am 11. Dezember 2019 vom Rat bei nur drei Gegenstimmen, ohne „Offene Klever“, beschlossene verkaufsoffene Sonntag am 27.09.2020 darf nicht stattfinden. 

Das Oberverwaltungsgericht hat auf Antrag der Gewerkschaft „ver.di“ die Ladenöffnungsfreigabe für den kommenden Sonntag auch in Kleve „außer Vollzug“ gesetzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hat u.a. darauf hingewiesen, das Verfahren habe Anlass gegeben, darauf hinzuweisen, dass sich kommunale und staatliche Amtsträger an letztinstanzlich geklärte verfas­sungsrechtliche Grenzen, die auch unter Geltung des neuen Ladenöffnungsgesetzes NRW einzuhalten seien, zu orientieren hätten. Es entspreche nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn kommunale Verwaltungen immer neue Verordnungen in Kennt­nis ihrer Verfassungswidrigkeit beschlössen und bisweilen sogar mehr oder weniger deutlich eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung, deren Ergebnis für sie absehbar ist, zu verhindern versuchten.

Klartext: Der Inhalt der vom Rat beschlossenen „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2020“ verstößt schlicht und einfach gegen die Landesverfassung! Die Gewerkschaft hatte ihre Bedenken frühzeitig mitgeteilt, aber das Rathaus wähnte sich sicher: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erweist sich die Stellungnahme der Verdi nicht als entscheidungsrelevant, da diese von einer inzwischen überholten Rechtslage ausgeht.“ – Eine Fehleinschätzung, die die Stadt auch noch Geld kostet.

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