Anforderungsprofil Beigeordnetenstelle: Rat entscheidet nun doch

Offene Klever begrüßen Sondersitzung

Der Bürgermeister hat für den 2. August zu einer Sondersitzung des Rates eingeladen. Einziger Punkt der Tagesordnung soll ein Beschluss über die Ausschreibung der Stelle des/der Ersten Beigeordneten sein.

Für die Abfassung des Ausschreibungstextes ist der Rat zuständig. Diese Aufgabe kann und darf er nicht delegieren. Er erledigt sie durch einen Ratsbeschluss. Das ergibt sich eindeutig aus der Gemeindeordnung sowie den anerkannten Kommentaren dazu.

Eine Fraktionsvorsitzendenkonferenz kann nicht anstelle des Rates handeln und beschließen. Sie ist ein Gremium, das die Gemeindeordnung nicht vorsieht. Sie hat folglich auch in Kleve keine Beschlusskompetenz. Daraus ergibt sich, dass selbst dann, wenn sich alle Fraktionsvorsitzenden einig wären, kein Rat- oder Ausschuss übergangen werden dürfte.

Fakt ist nämlich: Nicht Fraktionsvorsitzende können dem Anforderungsprofil einer Beigeordnetenstelle die „Freigabe“ erteilen, sondern darüber haben alle Ratsmitglieder zu entscheiden. Das ist Demokratie.

Ein solcher Ratsbeschluss ist Grundvoraussetzung für ein anfechtungsfreies Bewerbungsverfahren.

In der Ratssondersitzung wollen die OK die Verbesserung des Ausschreibungstextes und die Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens beantragen.