Vorgartenbäume sind schön…

Aber deren solide Finanzierung wäre noch schöner!

Die von der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragte Finanzierung eines Förderprogramm, das die kostenlose Beratung, Lieferung und Pflanzung von Vorgartenbäumen „für Klever Grundstückbesitzer“ aus Mitteln des KfW-Förderprogramms 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zum Ziel hat, wäre unzulässig.

Aus den KfW-Förderbedingungen zu diesem Programm ergibt sich eindeutig, dass Kommunen zwar Zuschüsse zweckbestimmt für förderfähige Maßnahmen an Dritte weiterleiten dürfen, aber nur an:

• Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung oder einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %,

• Gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften,

• Kirchen, gemeinnützige Vereine oder Verbände.

  • Eine Weiterleitung dieser Zuschüsse an „Klever Grundstücksbesitzer“, wie von den Grünen ausdrücklich gefordert und beantragt, ist ausgeschlossen.

Dennoch bietet das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW eine Vielzahl von Maßnahmen zur Schaffung und Umgestaltung von Grünflächen, zur Pflanzung von Stadtbäumen und zur Schaffung von Naturoasen.

Anstatt nur eine Klimaschutzmaßnahme herauszugreifen, deren Co-Finanzierung aus dem KfW-Programm angestrebt wird, sollten Stadtverwaltung und Rat alle (Förder-)Möglichkeiten prüfen.

Die Zuschüsse stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt (Haushalt) und werden aus Mitteln des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt.

Zwar ist dieses Sondervermögen im Umfang von 60 Milliarden EUR auf Antrag der CDU durch das Bundesverfassungsgericht „kassiert“ worden, aber das KfW-Förderprogramm 444 wird derzeit fortgesetzt.

Die Offenen Klever werden in der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 7. März 2024 grünen Antrag einen alternativen Beschlussvorschlag einbringen:

Link zum Änderungsantrag mit Begründung (Bitte anklicken!)