Ja zum Nationalpark “Reichswald”!

OK-Antrag: Appell an den Kreistag

Am 6. September 2023 verkündete Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Landesregierung das Ziel verfolgt, einen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen auszuweisen. Dabei hat er beispielhaft sechs denkbare Gebiete genannt – dazu gehört auch der Reichswald im Kreis Kleve.

Zur Tagesordnung der Ratssitzung am 20.09.2023 haben die Offenen Klever einen Antrag eingebracht:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve begrüßt die Absicht der Landesregierung, einen zweiten Nationalpark in NRW auszuweisen.

Der Rat der Stadt Kleve hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dafür beispielhaft sechs denkbare Gebiete genannt hat, darunter auch der Reichswald im Kreis Kleve.

Der Rat der Stadt Kleve appelliert an den Kreistag zu beschließen, dass der Kreis Kleve am Interessenbekundungsverfahren teilnimmt mit dem Ziel, den Reichswald als Nationalpark auszuweisen.“

Begründung:

Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen und in allen Politikfeldern mitzudenken. Dazu zählt auch, dass ein zweiter Nationalpark ausgewiesen werden soll und dazu ein Interessenbekundungsprozess initiiert wird. Dieser Prozess soll bis Ende des ersten Quartals 2024 laufen.

Die Ausweisung eines Nationalparks ist grundsätzlich nicht an die Flächen des Eigentums des Landes gebunden. Darüber hinaus können auch Flächen Dritter in das Gebiet integriert werden, wenn hierzu eine belastbare Zusage der Eigentümerin oder des Eigentümers beigebracht wird.

In einem ersten Schritt soll ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren erfolgen.

Die Initiative für eine Teilnahme an diesem Prozess kann sowohl aus der Politik als auch aus der engagierten Öffentlichkeit erfolgen. Interessierten Regionen und Kreisen werden verschiedene Hilfen zur Verfügung gestellt, um einen Partizipationsprozess für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich durchführen zu können.

Die Landesregierung gewinnt so einen Überblick über potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten Nationalpark. In den Regionen kann ein Stimmungsbild in der Bevölkerung eingeholt und der Beteiligungsprozess bereits angeschoben werden.

Mit Ausnahme kleinflächiger Teilbereiche steht der gesamte Reichswald unter Landschafts- und Naturschutz.

In dem Beteiligungsverfahren können Regionen ihr Interesse bekunden.