Städtische Immobilie steht leer

Was kostet der Leerstand?

Seitdem die Gesamtschule am Forstgarten in den Osterferien den Standort Landwehr endgültig aufgegeben hat, steht das Gebäude leer.

Im Wirtschaftsplan 2023 des Gebäudemanagements der Stadt Kleve wird darauf hingewiesen, das Gebäude mit einer Fläche von 4.133 Quadratmetern werde „auch nach dem Auszug der GSAF weiter in Nutzung bleiben. Zwar nicht für die GSAF, gleichwohl werden auch weiterhin Energiekosten anfallen.“ (Haushaltsplan 2023, S. 538,

Für die Jahre 2023 bis 2026 wird ein konstanter Energieverbrauch von jährlich 256.000 Kilowattstunden für Heizung und von jeweils 56.000 Kilowattstunden für Strom veranschlagt. Hinzu kommen Aufwendungen für Wartung (8.500 EUR) und Bauunterhaltung (7.500 EUR).

Die vorübergehende Nutzung als Ausweichquartier für die Karl-Leisner-Grundschule ist von der Stadtverwaltung nicht mehr beabsichtigt.

Vermögensgegenstände sind pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten (§ 90 Abs. 2 Satz 1 GO NW). Wirtschaftliche Verwaltung bedeutet ausreichende Aufgabenerfüllung bei sparsamem Mitteleinsatz (Bösche, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, 2. Auflage. Siegburg 2020, S. 363)

Die Offenen Klever haben folgende Fragen an den Bürgermeister gerichtet:

  1. Welche Nutzung sieht die Stadtverwaltung für das Gebäude „Landwehr 4“ vor?
  2. Wie hoch sind, im Falle eines Leerstands, die monatlichen Kosten für Energie, Wartung und Bauunterhaltung?
  3. Für welche Aufgaben wird das Gebäude „Landwehr 4“ in absehbarer Zeit gebraucht?
  4. Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern – in der Regel nur zu ihrem vollen Wert (§ 90 Abs. 3 GO NW). Welcher Mindestverkaufspreis wäre für dieses Grundstück mit aufstehendem Gebäude angemessen?