„..kann es zu Verzögerungen in der Anfahrt zu Einsatzstellen kommen…“

Folgerungen aus dem Brandschutzbedarfsplan

Der Rat der Stadt Kleve hat am 29. März 2023 den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kleve beschlossen.

„Dieser erstmalig nach dem neuen BHKG erstellte Brandschutzbedarfsplan zeigt das neue Anforderungsprofil an den Brandschutz aus Sicht der Stadt Kleve auf. Er dient der Politik, der Verwaltung und der Feuerwehr als Handlungsgrundlage zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderung und soll Rechtssicherheit im Handeln bieten.“ (Brandschutzbedarfsplan, S. 6)

Die Offenen Klever haben dem Bürgermeister dazu einige Fragen gestellt:

  1. Das Landesministerium für Inneres und Kommunales, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund haben zusammengefasst, was Kommunalpolitiker/innen beim Brandschutz wissen und beachten sollten. Ausdrücklich rät die „Handreichung“ dazu, auch „die absehbare weitere Entwicklung des Gemeindegebiets zu berücksichtigen (z. B. Leitbilder zur Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan).” (Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger, Seite 16).
    Welche Fassung des Flächennutzungsplans liegt der vorgelegten Brandschutzbedarfsplanung zugrunde?
    Wieso sind Windkraftanlagen – Vorrangzonen oder bezogen auf bereits vorliegende Anträge – mit Blick auf die absehbare Entwicklung des Gemeindegebiets in diesem Brandschutzbedarfsplan nicht berücksichtigt worden?
  2. Welche Konsequenz zieht die Stadtplanung aus der Feststellung im Brandschutzbedarfsplan, dass der „Großteil der Gewerbeflächen (…) im Überflutungsgebiet (liegen)“? (Seite 34)
  3. Im Brandschutzbedarfsplan wird auf Seite 42 darauf hingewiesen, dass es
    „während des Berufsverkehrs in den Morgen- und Nachmittagsstunden regelmäßig zu Verdichtungen des Verkehrsflusses (kommt). Dementsprechend kann es zu Verzögerungen in der Anfahrt zu Einsatzstellen kommen.“ An anderer Stelle werden „zeitliche Verlängerungen von bis zu 4 Minuten“ erwartet (S. 64).
    Was bedeutet diese Feststellung für die städtische Mobilitätsplanung?
    Sieht der Bürgermeister sich dadurch veranlasst, zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen in Kleve Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs anzuregen?
  4. Mit Bezug auf Baugebiete wird ausgesagt, die Löschwasserversorgung sei „überwiegend sichergestellt.“ (S. 62)
    In welcher Weise berücksichtigt die Stadt die Anforderungen an eine angemessene Löschwasserversorgung bei der Erstellung von Bauleitplänen?
  5. Anlagen zum Brandschutzbedarfsplan enthalten das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr. Dort sind Gesamtausgaben in Höhe von 8,5 Millionen EUR veranschlagt, die bis 2030 fällig werden. Diese Kosten basieren auf Schätzungen aus dem Jahr 2021.
    Hält die Stadtverwaltung diese Kostenschätzung für realistisch?
    Ist – vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt – die Finanzierbarkeit des vorgelegten Fahrzeugkonzepts bis 2030 gesichert? Wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse kommt die Stadtverwaltung zu dieser Aussage?