Dachbegrünung Grundschule “An den Linden” (ABGELEHNT)

CDU/FDP/AfD-Verhinderungsmehrheit

An 27-Nein Stimmen (CDU, FDP, AfD und Bürgermeister) und mit nur 24 Ja-Stimmen (OK, die Grünen, SPD) ist dieser Antrag am 16.02.2022 im Rat gescheitert :

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer sukzessiven Prüfung städtischer Gebäude auf die Möglichkeit der Dachbegrünung folgende Priorisierung vorzunehmen:

  • Begrünung des Flachdachs der Gemeinschaftsgrundschule „An den Linden“,
  • Begrünung des Flachdachs der im Bau befindlichen Bewegungshalle inklusive des dazugehörigen Umkleidetrakts.

Für diese Maßnahmen ist eine Kostenschatzung zu erstellen und dem Rat nach der Sommerpause zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Zugleich sind die Voraussetzungen für die Bezuschussung dieser Maßnahmen aus dem Sonderprogramm ‚Klimaresilienz in Kommunen‘ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes zu klären, um Fördermittel beantragen zu können.“

Begründung:

Die verpflichtende Begrünung von Flachdächern bei Neubauten ist in Kleve allgemeiner Konsens und politisch gewünscht.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat anstelle des Rates am 28.04.2021 einstimmig beschlossen, dem Antrag der „Offenen Klever“ zu folgen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, eine Prioritätenliste zur Begrünung städtischer Gebäude mit Flachdach zu erstellen und die Mittel für eine sukzessive Umsetzung im Haushalt 2022 einzuplanen.

Nach eigenen Angaben ist die Verwaltung bereits tätig geworden, zwei Projekte sind angeblich für Dachbegründung vorgesehen, weitere Projekte würden geprüft und die Maßnahmen sukzessive im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgestellt.

Unstrittig ist, dass Haushaltsmittel nur auf Grundlage von seriösen Kostenschätzungen eingestellt werden könnten. Aufgrund des hohen Landesinteresses können Zuwendungsempfänger nach den gesetzlichen Möglichkeiten mit einer Förderquote von bis zu 100% gefördert werden.

Da nicht nur finanzielle, sondern auch personelle Ressourcen begrenzt sind, ist es zielführend, Prioritäten zu setzen und beschließen. Die Stadtverwaltung hat angekündigt, Objekte zu priorisieren, bei denen bereits Sanierungen anstünden, um Unterhaltung und Begründung zu bündeln.

Nach Auffassung der „Offenen Klever“ bietet es sich an, dass die Stadt – entsprechend ihrer Vorbildfunktion – auch und gerade bei kommunalen Neubauten beispielgebend vorangeht.

Mit der Drucksache 1170/X. hatte die Stadtverwaltung in 2019 zur Errichtung einer Bewegungshalle für die Gemeinschaftsgrundschule „An den Linden“ auch eine Konzeption vorgelegt und darin ausgeführt:

„Die Neuerrichtung der Bewegungshalle soll sich konzeptionell deutlich von den Nutzungsmöglichkeiten und der Ausstattung einer herkömmlichen Turn- oder Sporthalle abheben.“

Die Bewegungshalle sollte sich, nach Ausrufung des Klimanotstands, auch hinsichtlich des „Klimaschutzes“ deutlich und positiv von herkömmlichen Hallen abheben.