Schleuse in „Brienen-Wardhausen“

Wir fragen die Stadtverwaltung:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie groß der Anteil an der Grundfläche des Stadtgebiets ist, dessen Regenwasser oberirdisch und/oder über die Kanalisation in den Kermisdahl oder in den Spoykanal gelangt?
  2. Wie groß ist die Fläche des Stadtgebiets, von der aus Niederschlagswasser durch die Kanalisation in den Kermisdahl oder in den Spoykanal gelangt?
  3. Welches Volumen an Rückhaltebecken oder -kammern steht für das kanalisierte Niederschlagswasser derzeit insgesamt zur Verfügung? Auf welches Volumen soll es – gemäß aktuellen Plänen – bis wann maximal ausgebaut werden?
  4. Bei Brienen sind Pumpen vorhanden und bekanntlich ist beabsichtigt, neue (zusätzliche?) Pumpen zu installieren, um Wasser aus dem Spoykanal über den Deich in Richtung Altrhein zu befördern.Welches Wasservolumen je Sekunde werden oder sollen – nach Abschluss der Deichsanierung – alle Pumpen aus dem Spoykanal in den Altrhein bewegen können?
  1. Vorausgesetzt, die vorgeschlagene Sportbootschleuse wird gebaut und ferner vorausgesetzt, der Wasserspiegel des Altrheins ist niedriger als der des Kanals: Welches Wasservolumen je Sekunde könnte durch die Schleusenkammer maximal abfließen, wenn – in einem Notfall – das Schleusentor geöffnet werden würde?
  2. Welchen Beitrag könnte eine Sportbootschleuse mit Schöpfwerk zur Bewältigung eines Starkregenereignisses leisten?
  3. Falls in den Deich keine neue Schleuse integriert wird: Ist für diesen Fall beabsichtigt, durch den Deich ein Rohr zu verlegen, um – ohne Pumpen – Wasser aus dem Spoykanal in Richtung Altrhein ablaufen lassen zu können? Welches Wasservolumen je Sekunde könnte durch diesen Durchlass maximal in den Altrhein abfließen?
  1. Was hat die Stadtverwaltung seit 2014 und mit welchem Ergebnis unternommen, um die ihr durch die damalige Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin, Dr. Barbara Hendricks, vermittelte Information zu verifizieren, dass der Bund sich an bis zu 50 % der Sanierungskosten für eine Schleuse beteiligen würde, sofern ein anderer Träger das Bauwerk und einen Teil der Bundeswasserstraße übernehmen würde?
  2. In 2018 hatte der damalige Kämmerer, Herr Willbrord Haas, den Ratsmitgliedern vorgerechnet, dass – bei einem 50-prozentigen Bundeszuschuss zu den Baukosten einer Schleuse – die Stadt jährlich 770.000 Euro zuschießen müsste, um das Schleusenbauwerk zu finanzieren und zu betreiben. Da Betriebskosten in Höhe von rd. 400.000 EUR dazu geführt hatten, dass der Fährbetrieb zur Schenkenschanz zum 31.03.2016 eingestellt wurde, fragen wir die Stadtverwaltung: Bis zu welcher Höhe hält die Stadtverwaltung einen jährlichen städtischen Zuschuss zum Betrieb der Schleuse für finanzierbar?
  3. Hält die Stadtverwaltung es für sinnvoll, folgende Aspekte gutachterlich prüfen zu lassen und dem Rat, ergänzt um eine Beschlussempfehlung, vorzulegen:
    1. die Voraussetzungen für eine Übernahme des Bauwerks und eines Teils der Bundeswasserstraße durch einen anderen Träger;
    2. den Nutzen einer schiffbaren Verbindung der Stadt Kleve mit dem Alt-Rhein inkl. der möglichen Auswirkungen auf den Tourismus;
    3. die Bedeutung eines funktionierenden Ökosystems vom Spoykanal über die Bundeswasserstraße bis zum Alt-Rhein?

Antwort der Stadtverwaltung am 17.02.2022: “Aufgrund der komplexen Fragestellungen zum Thema Schleuse ist eine abschließende Beantwortung noch nicht möglich. Zudem sind Rückfragen beim Deichverband erforderlich. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung.”

Wir warten.