„Offene Klever“ fragen die Stadtverwaltung:

Während der Sitzung des Ausschusses für Verkehrsinfrastruktur und -mobilität am 10.11.21 teilte die Stadtverwaltung mit, Bezirksregierung und gesetzliche Bestimmungen erlaubten Arbeiten, wie beispielsweise die an Ringstraße vorgesehenen, nur tagsüber; nachts und an Wochenenden nur in Notfällen. Auf Nachfrage gab die Stadtverwaltung an, die „Nacht“ beginne um 19:00 und ende um 06:00. Die Stadtverwaltung schloss deshalb einen Zwei-Schicht-Betrieb aus.

Als Negativbeispiel führte die Stadtverwaltung den Lärm von Presslufthämmern an, ohne jedoch zu konkretisieren, ab wann, wie oft und wie lange dieses Gerät eingesetzt werden müsste. Stattdessen wurde darauf hingewiesen, dieses geschähe „von Zeit zu Zeit“. Wie den OK bekannt ist, gilt bundesweit die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz „TA Lärm“. Darin bestimmt Abschnitt 6.4 als „tags“ die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr und als „nachts“ den Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr. Dies gilt an jedem Wochentag – montags bis sonntags – und auch feiertags.

Ursprünglich wurde für die Sanierung der Ringstraße ein Zeitraum von 1,5 bis 2 Jahren angekündigt. In der Sitzung am 10.11.2021 sprach die Stadtverwaltung stets von 1,5 Jahren.

Die Stadtverordneten Britta Schütt und Udo Weinrich haben den Bürgermeister dazu gefragt:


  1. Welche Gesetze und sonstigen Verwaltungsvorschriften schließen aus, dass in Kleve auf Baustellen ab 19 Uhr und/oder an Wochenenden gearbeitet werden darf?
  2. Mit welchen besonders schädlichen Umweltwirkungen durch Baugeräusche (-geräte) rechnet die Stadtverwaltung beim Umbau der Ringstraße?
  3. Warum ist es nicht möglich, die „von Zeit zu Zeit“ benötigten Einsätze schweren oder lärmintensiven Baugeräts für die Hauptarbeitszeiten einzuplanen?
  4. In welchen Phasen des Umbaus der Ringstraße wird für welchen Zeitraum ein Presslufthammer oder ein anderes lärmintensives Gerät benötigt?
  5. Trifft es zu, dass 2017 an der Ringstraße diverse Leitungen nachts neu verlegt wurden, um den ohnehin schwierigen Verkehrsfluss in, durch und um Kleve nicht noch mehr zu belasten? Wenn ja: War diese Verlegung der Leitungen ein Notfall oder hat sich die Rechtslage seit 2017 geändert?
  6. Welche Ausführungsfristen (Baubeginn, Bauzeit, Fertigstellung) sind laut Leistungsbeschreibung einzuhalten?
  7. Um welchen Anteil ließe sich die Ausführungsfrist verkürzen, wenn in zwei Schichten in einem Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr gearbeitet werden würde?