Gut gemeint – schlecht gemacht!

Bürgermeisterin hat erneut Kompetenzen überschritten

Die Entscheidung der Stadt, im Rechtsstreit mit dem 1. FC Kleve, bei dem es um eine Forderung von 158.000 Euro gegangen ist, nicht in die Berufung zu gehen, ist bekannt. Neu ist, dass dieses hinter verschlossenen Türen beschlossen wurde. Hierzu erklärt Udo Weinrich, Bürgermeisterkandidat der „Offenen Klever“:

Mitte April 2020 war die Freude des 1. FC Kleve darüber, dass der Forderungsanspruch der Stadt gegen den Verein in Höhe von 158.000 Euro vom Tisch war, verständlicherweise groß. „Ich habe sie geteilt“, so Udo Weinrich, Bürgermeisterkandidat der „Offenen Klever“. Für den Sportverein habe die Angelegenheit damit doch noch ein gutes Ende gefunden, für die Kommunalpolitik sei das Thema aber noch nicht erledigt.

Der OK-Bürgermeisterkandidat hält die Entscheidung der Stadt in der Sache zwar für vertretbar, kritisiert aber die Ausschaltung des Haupt- und Finanzausschusses durch die Bürgermeisterin. Im Ortsrecht, in der „Hauptsatzung der Stadt“, sei eindeutig festgelegt, dass über einen Forderungsverzicht in dieser Höhe der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden müsse.

„Ich habe dazu aber keinen Beschluss finden können“, fasst Udo Weinrich das Ergebnis seiner Recherche zusammen. „Kann es sein, dass die Bürgermeisterin schlicht und einfach das Kommunalrecht ignoriert und gebrochen hat? Hat Frau Northing ihre von der Kommunalaufsicht gerügte Nacht-und-Nebel-Aktion des Entfernens der Beuth-Plakette möglicherweise noch getoppt? Rechtfertigt eine gute Absicht alles?“, fragt der OK-Bürgermeisterkandidat.

Sollte die Bürgermeisterin sich erneut darauf berufen, ihre Entscheidung mit Fraktionsvorsitzenden abgestimmt zu haben, könnte man ihr den Vorwurf, das Kommunalrecht wiederholt missachtet zu haben, nicht ersparen. Udo Weinrich: „Frau Northing müsste doch wissen, wo ihre Zuständigkeit endet und wo der Rat oder ein Ausschuss zu beteiligen ist.“

Angeblich soll der Stadtkämmerer mit diesem Vorgehen auch nicht einverstanden gewesen sein. „Dann hätte Herr Haas das Recht, seine abweichende Meinung zu äußern. Hat er das getan? Und wurden die Ratsmitglieder davon in Kenntnis gesetzt?“, fragt OK-Bürgermeisterkandidat Weinrich.

Er wirft der Bürgermeisterin einen – wenn auch „gut gemeinten“ – Rechtsverstoß vor. Weinrich kritisiert insbesondere, dass erneut eine Gelegenheit verpasst wurde, politische Entscheidungen den Menschen verständlich zu vermitteln.

Für alle Sportvereine und für die Öffentlichkeit insgesamt wäre es von Interesse zu erfahren, wieso die Stadt nicht in die Berufung gegangen ist. Schließlich handele es sich um 158.000 Euro, auf die die Stadt im Namen der Bürger/innen verzichte.

„Hätte die Bürgermeisterin diese Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt und so für Transparenz gesorgt, dann hätte auch Herr Haas Stellung beziehen und eine Debatte geführt werden können!“, so der Weinrich abschließend.

Das Fazit des OK-Bürgermeisterkandidaten lautet deshalb: „Gut gemeint, aber schlecht gemacht!“