Antrag zum Haushalt 2014: Errichtung eines Jugendparlamentes

Die Offenen Klever (OK) beantragen, ein Jugendparlament (JuPa) einzurichten. Um die Einrichtung und Arbeitsfähigkeit des Jugendparlaments zu gewährleisten, wird ein Betrag in Höhe von EUR 10.000 im Haushalt bereitgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Konstituierung des Jugendparlamentes vorzubereiten und binnen 12 Monaten zu verwirklichen.

Nur wenige Vorgaben, die die Ernsthaftigkeit des Projektes unterstreichen, sollten vom Rat beschlossen werden

  1. Bereits in die Vorbereitungen sind Jugendliche beispielsweise von Schülervertretungen, Jugendabteilungen von Sportvereinen etc. einzubeziehen, um entsprechende Strukturen etc. des Klever Jugendparlamentes zu entwickeln.
  2. Vertretern des Jugendparlaments wird ein Rede- und Antragsrechtim Rat und in den jeweiligen Ausschüssen zugebilligt.
  3. Das Jugendparlament ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Rat von Aufgaben, Projekten, Zielen und Anliegen zu berichten.

 

Begründung:

Über Jugendprobleme, deren Gründe sowie über Lösungsansätze wird in der Öffentlichkeit oft und viel diskutiert. Dabei wird die Diskussion von den Erwachsenen geführt, deren eigene Jugendzeit zum Teil Jahrzehnte zurückliegt. Aufgrund dieser Altersdistanz können Erwachsene meist nicht Bedürfnisse und Nöte von Kindern und Jugendlichen erkennen und auf diese Altersgruppe zugeschnittene Lösungen erarbeiten. Meist interpretieren Erwachsene das Lebensumfeld von Jugendlichen falsch und stellen daher falsche Zusammenhänge her.

Um spezifische Jugendprobleme in Kleve zu erkennen, zu analysieren und zu lösen, kann ein Jugendparlament einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn niemand kennt die Lebenswirklichkeit von Jugendlichen besser als die Jugendlichen selbst.

Weitere Gründe wie bspw. die Stärkung des Selbstvertrauens oder die Heranführung der Jugendlichen an demokratische Strukturen werden in dem Buch[1] „Jugendparlament – Partizipation von Kindern und Jugendlichen an der politischen Willensbildung“ detailliert dargestellt.

Die Einbindung eines Klever Jugendparlamentes wird in Abbildung 1 illustriert.

Rechte und Pflichten des Jugendparlamentes
Abb. 1:   Rede und Antragsrecht im Stadtrat und Ausschüssen

Um die Arbeitsfähigkeit des Jugendparlaments zu gewährleisten, wird ein Betrag in Höhe von EUR 10.000 im Haushalt bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konstituierung des Jugendparlamentes vorzubereiten.

Dass Politiker Jugendparlamente verhindern, weil sie glauben, es gäbe zu wenig Interessenten, könnte als Beleg dafür gewertet werden, dass die Grundproblematiken Jugendlicher von Politikern nicht ausreichend verstanden werden. Jugendliche sind politisch interessiert, aber ihrem „Eindruck nach werden sie von der Politik nicht wahrgenommen […], so dass sie eine deutliche Distanz gegenüber Institutionen und Repräsentanten der etablierten Politik aufbauen“[2] Dies unterstreichen verschiedenste Studien wie etwa die Shell-Jugendstudien der Jahre 2002-2010. Trotz falscher Signale an die Klever Jugendlichen in der Vergangenheit sollte die Klever Politik nun gemeinsam mit der Errichtung eines Jugendparlament dieser „negativen Partizipationsspirale“ entgegentreten. Denn das politische Mitwirken von Bürgern und Bürgerinnen ist eine Grundvorrausetzung für eine Demokratie. Die heutigen Jugendlichen stellen die zukünftigen (politischen) Entscheidungsträger dar. Sie möglichst früh an das Thema Politik heranzuführen und zu begeistern, so dass auch in Zukunft die demokratische Tradition in Kleve weitergeführt wird, liegt im Interesse jedes Klever Bürgers.

 

[1] Giesen C., Merges F.„Jugendparlament – Partizipation von Kindern und Jugendlichen an der politischen Willensbildung in einer Gemeinde“; ISBN 978-3-937204-13-0

[2] Burdewick I.; “Soziale Anerkennung und politische Partizipation Jugendlicher”; aus “Sozial Extra”; Volume 30; Nummer 2; Seiten 13-14; Wiesbaden 2006

 

Hinweis:
Der Antrag wurde zum Haushalt 2014 gestellt und in den Generationenbeirat verwiesen. Dieser soll im 1. Halbjahr 2014 tagen.