Die Baumschutzsatzung nur ein Papiertiger

In der Sitzung vom Umwelt –und Verkehrsausschuss am 11.04 2013 ist unter TOP 2 beschlossen worden, im Garten vom Regenbogen 14 eine ca.120 Jahre alte Buche zu fällen.

In der Baumschutzsatzung der Stadt Kleve ist in § 5 zu lesen, dass Ausnahmen und Befreiungen unter verschiedenen Gesichtspunkten möglich sind:

Dabei erwähnt § 5 Absatz e): “die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist“ …..
Wohlgemerkt, der Baum ist kerngesund !

Wo bitteschön sehen CDU und FDP, die mit 10 Stimmen für das Fällen des Baumes stimmten, da ein öffentliches Interesse?

SPD, Grüne und OFFENE KLEVER stimmten mit 7 Stimmen dagegen.

Es handelt sich um einen privaten Investor, der dort die Baugenehmigung für die Errichtung von Eigentumswohnungen beantragt hat und bekommen wird. Da ist dieser Baum im Weg. Dafür wird auch „Cafe Hope“ abgerissen werden. Diese Einrichtung für junge Menschen, für die AIDS- Hilfe, für niederländische Frauen und u.a. weitere Gruppen, die dann auf der Straße sitzen werden.

Die städtebauliche Bedeutung dieser Blutbuche ist ja schließlich anerkannt, der Baum ist in der Baumschutzsatzung der Stadt Kleve (gewesen ?)

Wäre das öffentliche Interesse nicht der Erhalt dieses, das Stadtbild prägenden Baumes ?

Für die Offenen Klever (OK)
Paul Zigan