Für Gleichstellung fehlt das Personal
Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist ein Verfassungsgebot. Dessen Verwirklichung ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können die Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Und Pflicht ist auch die Aufstellung eines Gestellungsplans.
So auch in Kleve.
Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung zur Umsetzung und Verwirklichung des Verfassungsauftrags, insbesondere der Personalentwicklung der Stadtverwaltung.
Der aktuelle, verspätet aufgestellte und nachgebesserte „Gleichstellungsplan“ der Stadt Kleve wurde vom Rat am 21. April 2024 einstimmig beschlossen (es gab zwei Stimmenthaltungen). Er gilt bis 2029 und enthält einen jährlichen Bericht an den „Ausschuss für Generationen und Gleichstellung“. Dieser Ausschuss ist ausschließlich beratend tätig. Entscheidungskompetenzen sind ihm nicht übertragen worden.
Der aktuelle Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gleichstellungsplan ist dem „Ausschuss für Personal und Digitalisierung“ am 10. März 2025 ebenfalls vorgelegt worden – „zur Kenntnisnahme“.
In öffentlicher Sitzung und knapp beschlussfähig (die Grünen und die FDP waren nicht erschienen; auch die AfD fiel erneut durch Abwesenheit auf, hat aber hier nur beratende Stimme) beschäftigten sich die verbliebenen sechs Ausschussmitglieder (3 CDU, 2 SPD, 1 Offene Klever) mit vier Seiten Excel-Tabellen mit grünem, gelbem oder rotem Status.
Abzustimmen gab es ja nichts.
Aber dennoch enthielt die Kenntnisnahme auch interessante Erkenntnisse, und zwar diese:
- Die von der Stadtverwaltung gegenüber diesem Fachausschuss am 11. März 2024 angekündigte Gründung einer „Arbeitsgruppe“ hat (noch) nicht stattgefunden.
- Ein Konzept für diese Arbeitsgruppe – ebenfalls am 11. März 2024 angekündigt – liegt auch zwölf Monate später noch nicht vor.
- Die im November 2024 angekündigte Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung lässt ebenfalls noch auf sich warten: Die Analyse sollte längst abgeschlossen und die Prioritäten längst „identifiziert“ worden sein.
- Infolge von Personalabgängen in 2024 (!) sind personelle Lücken entstanden, da bis heute keine Nachbesetzung stattgefunden hat.
- Seitdem ist der „Fokus auf Pflichtaufgaben“ gerichtet. Und das bedeutet: Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gleichstellungsplan und folglich für diese Pflichtaufgabe fehlt das Personal.
Zwar ist die tatsächliche Durchsetzung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein Verfassungsauftrag und eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden, aber offensichtlich nicht in Kleve.
Kleves Stadtverwaltung, mit einem Juristen an der Stadtspitze, bekennt sich zweifellos zum Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Aber die Umsetzung beschlossener Maßnahmen lässt auf sich warten.