Ein Vorschlag der „Offenen Klever“
Wenn Kleve nicht für längere Zeit mit Dringlichkeitsentscheidungen „regiert“ werden soll, dann kommen wir an einer Entscheidung nicht vorbei: eine Beschlussfassung gem. § 60 Abs. 2 (Neufassung) der Gemeindeordnung:
„Der Hauptausschuss entscheidet ferner in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, wenn und solange nach § 11 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben. Die Stimmabgaben können in Textform erfolgen.“
Diese Handlungsmöglichkeit besitzt der Rat der Stadt Kleve seit dem 15. April 2020. An diesem Tag ist das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft getreten.
Seit dem 15. April 2020 kann der Klever Stadtrat plus Bürgermeister (55 Mitglieder) seine Aufgaben auf den kleineren Hauptausschuss übertragen, wenn mindestens 37 Mitglieder des Rates (= zwei Drittel) zustimmen.