OK zur Beibehaltung der Bürgermeister-Stichwahl:
Zur Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs, die von CDU/FDP im Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW sei verfassungswidrig, bemerkt der Vorsitzende der Wählergemeinschaft “Offene Klever”, Udo Weinrich:
Die herbe Klatsche für CDU/FDP-im Land durch den Verfassungsgerichtshof in Münster bedeutet zugleich eine Stärkung der kommunalen Demokratie.
Durch die Beibehaltung der Stichwahl wird garantiert, dass nur eine Person Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde werden kann, die die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt – entweder im ersten Wahlgang oder spätestens bei der Stichwahl, 14 Tage später.
Das undemokratische Vorhaben von Landes-CDU und -FDP, auch eine Person auf den Bürgermeisterstuhl zu hieven, die nicht die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen bekommen hat, ist gestoppt worden. Der Jubel der Landes-SPD ist aber unangebracht, denn die Genossen und Genossinnen haben diesbezüglich keine weiße Weste.
Für die “Offenen Klever” und für alle anderen Wählergemeinschaften bedeutet diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass die großen und auch die (vermeintlich) großen Parteien von einem Durchmarsch bei der Bürgermeisterwahl weiter entfernt sind denn je.
Gesprächsbereitschaft und Kompromissfähigkeit sind jetzt gefragt, weil es ab sofort wieder darauf ankommt, bei der Bürgermeisterwahl die absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Das geht nur im Bündnis mit anderen politischen Kräften.
In und für Kleve setzen die “Offenen Klever” das Werben um eine Gestaltungsmehrheit fort. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Am 14. Januar 2020 wird eine Mitgliederversammlung Bilanz ziehen. Zur Bürgermeisterwahl 2020 werden die OK sich dann klar und eindeutig positionieren.
Heute überwiegt die Freude über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW.