Wer bohrt am Heidberg?

Ehemalige Deponien in Materborn bekommen Besuch

Ein seit 2013 rechtskräftiger Bebauungsplans für das Gebiet ehemaliger Mülldeponien in Materborn (Heidberg) erlaubt die Errichtung einer Anlage für Photovoltaik. Geschehen ist bis heute nichts.

In der Ratssitzung am 17. Mai 2023 ist in der Bürgerfragestunde vorgetragen worden, dass auf der als Sondergebiet ausgewiesenen ehemaligen Deponie „Materborn-Heidberg“ angeblich ein Funkmast errichtet werden soll.

Über die in der Niederschrift wiedergegebene Antwort des Bürgermeisters hinaus, hat der Bürgermeister die Fragen zum Bauvorhaben auf dem Gelände der Deponien Materborn-Heidberg auch mit einem Schreiben vom 06. Juni 2023 beantwortet. Davon sind die Fraktionen nicht unterrichtet worden.

“Idyll” am Heidberg in Materborn...

In seiner schriftlichen Antwort an die Fragestellerin aus der Fragestunde am 17. Mai 2023 hat der Bürgermeister ein Bauvorhaben (Sendemast), das sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan nicht ergibt, bestätigt, als „genehmigungspflichtig“ bezeichnet und zugleich erklärt: „Entsprechende Anträge liegen nicht vor.“

Beim Versuch, den Sachverhalt anhand von Sitzungsniederschriften zu recherchieren, sind die Offenen Klever auf widersprüchliche Aussagen gestoßen, die die Fraktion veranlasst haben, hierzu den Bürgermeister im Rahmen einer Anfrage um eine Stellungnahme zu bitten:

Wie hat der Bürgermeister von der Absicht Kenntnis erlangen können, dass „jeweils unabhängig voneinander eine freistehende Photovoltaik-Anlage und ein Funkmast errichtet werden (sollen)“, wenn er zugleich mitteilt: „Entsprechende Anträge liegen nicht vor.“

Ist der Stadtverwaltung bekannt, welcher „Vorhabenträger (…) hier schon in engem Kontakt mit der Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve (steht)“?

An welcher Stelle des Bebauungsplans, der Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausweist, wäre ein Funkmast als Bauvorhaben zulässig?

Ist für dieses Vorhaben bei der Stadt bzw. in der Abteilung 61.2 „Bauordnung“ mittlerweile ein Antrag eingereicht worden? Wenn ja, von wem und wann?

Seit wann tritt die Stadt Kleve als „Vermieter“ von Flächen für Funkübertragungsstellen im Bereich des Bebauungsplans 4-288-0 auf?

Hat die Stadt diesbezüglich aktiv Werbung bzw. Akquise betrieben oder sind die (potenziellen) Vorhabenträger auf die Stadt zugegangen?

Wie tief muss das Fundament für einen 20 Meter hohen Mobilfunkmast sein?

Wie tief ist die Baugrube, die für einen (Mobil-)Funkmast ausgehoben würden müsste?

Wer nutzt seit wann, wofür und auf welcher Rechtsgrundlage das eingezäunte, asphaltierte Areal im mittleren Sondergebiet, das im Bebauungsplan als „Ausgleichsfläche“ ausgewiesen ist?

Ist der Vorhabenträger/Antragsteller verpflichtet, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den vorgesehenen Standort eines Funkmastes ein Bodengutachten vorzulegen?

Wer gilt im Genehmigungsverfahren als Betroffene/r? Wer entscheidet?

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass

a) in einem Bereich des ehemaligen Deponiegeländes „Materborn-Heidberg“ zwei Bohrungen zur Entnahme von Bodenproben vorgenommen worden sind?

b) die Bohrlöcher nicht verschlossen worden sind?

Laut Hinweis Nr. 2 im rechtskräftigen Bebauungsplan sind „sämtliche Baumaßnahmen, bei denen in den Boden eingegriffen werden soll, (…) vorab mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve, (…), abzustimmen.“

Hat die Untere Bodenschutzbehörde diese Eingriffe in den Boden genehmigt?

Wird die Stadtverwaltung den Fraktionen das vom Vorhabenträger erstellte Bodengutachten zur Verfügung stellen?

In der Begründung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wurde im November 2012 behauptet, eine „besondere Bedeutung des Plangebiets als Kalt- und/oder Frischluftentstehungsort ist nicht gegeben.“ (Seite 12)

Die dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz in seiner Sitzung am 1. Juni 2023 vorgestellte Klimaanalysekarte weist jedoch Teile des Plangebiets als „wichtige Kaltluftentstehungsgebiete“ und darin „bodennahe Strömungsfelder“ aus.

Hält die Stadtverwaltung wegen dieser Informationen aus der Klimaanalysekarte die neuerliche Untersuchung und Bewertung der stadtklimatischen Bedeutung des Bebauungsplangebiets für geboten? Wenn nein, warum nicht?