Neue/r Beigeordnete/r: Qualität muss entscheiden!

„Offene Klever“ wollen Anforderungsprofil schärfen

Bürgermeister Gebing hat den Fraktionsvorsitzenden am 1. Juli 2021 den Entwurf einer Stellenausschreibung für den/die Erste/n Beigeordnete/n übermittelt. Bis zum 16. Juli können die Fraktionen entweder die Freigabe erteilen oder Änderungswünsche übermitteln. Ein Ratsbeschluss über das Anforderungsprofil steht (noch) nicht auf der Tagesordnung. Offenbar will der Bürgermeister ohne Ratsbeschluss agieren.

Die „Offenen Klever“ haben dem Bürgermeister ihre Rechtauffassung deutlich gemacht: Nur Rat kann und darf das Anforderungsprofil festlegen. Die OK stützen ihre Rechtsauffassung mit dem Verweis auf Kommentierungen zur Gemeindeordnung, wie z.B. Held u.a., Erl. 6,.2 zu § 71; Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Rn. 13 zu § 71; Bösche, Gemeindeordnung NRW, Kompaktkommentar, Ziffer 20 zu § 71. 

Zum Entwurf einer Stellenausschrebung haben die „Offenen Klever“ dem Bürgermeister olgende Änderungswünsche mitgeteilt:

➢ Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Wirtschaftswissenschaften und/oder die Befähigung für die beamtenrechtliche Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehem. „höherer Dienst“);
➢ Umfassende Fachkenntnisse, insbesondere in den Bereichen „Steuern“ und „Finanzen/NKF“;
➢ Mehrjährige Führungserfahrung, vorzugsweise in der Kommunalverwaltung;
➢ Ausgeprägte strategische und konzeptionelle Fähigkeiten;
➢ Hohe Kommunikationsfähigkeit in der Vermittlung von Führungsentscheidungen sowie in der Beteiligung von Politik und Bürgerschaft.
➢ Wohnsitznahme in Kleve.

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