Whistleblower: Sicher und anonym Hinweise geben können!

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fachbereich 10 (Zentrale Dienste) anzuweisen, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt schnellstmöglich ein anonymes digitales Hinweisgebersystem einzuführen. Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfälle genutzt werden.
  2. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutz- (DSGVO) sowie höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für interne und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten.
  3. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

Begründung:
Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

Weiterlesen

„Transparency Deutschland“ – Kleve soll Mitglied werden!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen):

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, bei „Transparency Deutschland“ e.V zu beantragen, dass die Stadt Kleve als korporatives Mitglied aufgenommen wird.“

Begründung:

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. Das bedeutet, dass gemeinsam mit anderen Akteuren Bündnisse gegen Korruption geschlossen werden sollen. Solche Bündnispartner können auch Kommunen sein.

Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.

Weiterlesen

Ausschuss für Gleichstellung braucht Kompetenzen!

Beschlussvorschlag der OK zum TOP 5 der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Gleichstellung am 20.04.2021:

Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters wird um folgende Absätze erweitert:

  1. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
  2. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
    1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
    2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
  3. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.
  4. Wenn Angelegenheiten anderer Ausschüsse die spezifischen Interessen von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen berühren, wird der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, dass die Stellungnahme des Ausschusses bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mitberücksichtigt werden kann.
  5. Weiterlesen

Klima-, Umwelt- und Naturschutz als Spielwiese?

Fachausschuss braucht Entscheidungskompetenzen!

Der Ausschuss ist ausschließlich beratend tätig. Er berät die Angelegenheiten des Rates vor. Entscheidungskompetenzen werden ihm nicht übertragen.” So steht es in der Drucksache des Bürgermeisters, über die der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 14. April 2021 beraten und entscheiden sollte. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich am 20.01.2021 GEGEN die Stimmen der Offenen Klever für einen Papiertiger entschieden und beschlossen:

“Der Ausschuss nimmt die stadtplanerischen und infrastrukturellen Belange der Stadt Kleve unter klima-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekten in den Fokus, berät diese und spricht Empfehlungen aus. Ziel ist dabei, die Stadt Kleve im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Entwicklung voranzubringen und diese Entwicklung auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.“

Die Offenen Klever haben am 14.04.2021. im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz folgenden Beschlussvorschlag auf den Tisch gelegt:

Weiterlesen

Fachausschüsse werden „wie gewohnt“ tagen…

„Offene Klever“: Mit wem wurde diese Entscheidung abgestimmt?

Bürgermeister Gebing hat am 7. April 2021 den Rats- und Ausschussmitgliedern mit einem Schreiben angekündigt, „nunmehr zum üblichen Sitzungsverfahren überzugehen und mit den Fachausschüssen wie gewohnt zu tagen.“ Diese Entscheidung des Bürgermeisters hat bei der Fraktion Offene Klever keine Begeisterungsstürme ausgelöst. Im Gegenteil: Der OK-Fraktionsvorstand hat dem Bürgermeister folgendes Antwortschreiben übermittelt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Ihrem Schreiben vom 07.04.2021 bezüglich „Durchführung Rats- und Ausschusssitzungen“, verweisen Sie darauf, dass Ihnen „Rückmeldungen“ aus den Fraktionen vorliegen. Wir wundern uns: Welche Abfrage hat es hierzu wann gegeben?  Und warum ist die Fraktion „Offene Klever“ dazu nicht befragt worden? Wieso ist zu diesem Thema keine Fraktionsvorsitzenden-Konferenz einberufen worden?

In Ihrem Schreiben verweisen Sie auch auf die Entscheidung des Landes, die epidemische Lage bis zum 31.04.2021 zu verlängern. Wie passen diese zwei Punkte für Sie zusammen? Die Landespolitik erkennt zurecht an, dass die aktuelle Lage keinen Grund gibt, zum Normalmodus zurückzukehren; im selben Schreiben kündigen Sie Ihre (?) Entscheidung an, „nunmehr zum üblichen Sitzungsverfahren überzugehen und mit den Fachausschüssen wie gewohnt zu tagen.“

Mit wem haben Sie diese Entscheidung besprochen und abgestimmt? Mit den Ausschussvorsitzenden?

Für uns, als Fraktion „Offene Klever“, passt das alles nicht zusammen.

Weiterlesen