Planungskosten für Kulturzentrum/VHS auf dem Minoritenplatz (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:

0901: Städtebauliche Planung, Erneuerung und Entwicklung, Grundstücksneuordnung

  1. Die Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR für Maßnahmen der Minoritenparkplatzbebauung (Planung Fassadengestaltung/Planung eines Nutzungskonzeptes) werden um 45.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht.
  2. Die Aufwendungen werden in voller Höhe mit einem Sperrvermerk versehen, den der Bau- und Planungsausschuss mit Zustimmung des Ausschusses für Kultur- und Stadtgestaltung aufheben kann.
  3. Aus diesem Haushaltsansatz werden Planungskosten für die Umsetzung des „Podrecca-Plans“ mit einem Kulturzentrum für VHS und Stadtbücherei finanziert.

Begründung:

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Gestaltungsbeirat für Neu- und Umbauten (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz- und pflege / Gestaltungsbeirat

  1. Der Ansatz der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird von 32.300 EUR um 14.000 EUR auf dann 46.300 EUR erhöht.
  2. Aus diesem Produkt werden Mittel für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Verfügung gestellt.
  3. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an Vorschläge der Architektenkammer NW für Preisrichterhonorare.
  4. Der Haushaltsansatz wird gesperrt; eine Freigabe erfolgt durch Beschluss des Ausschusses für Kultur- und Stadtgestaltung und setzt die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat durch den Rat voraus.

Begründung:

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35.000 für Kulturleitplan (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:

0401: Förderung kulturelles Angebot / Kulturleitplan

  1. Für die Fortführung und Aktualisierung des Kulturleitplans werden im Haushalt 2021 Finanzmittel in Höhe von 35.000 EUR bereitgestellt
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur- und Stadtentwicklung, den Auftrag für die Vorbereitung, Moderierung, Erstellung und öffentlichkeitswirksame Präsentation eines „Kulturleitplans für Kleve“ zu vergeben.

Begründung:

Die strategisch-konzeptionelle Kulturentwicklungsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein bewährter Weg, das kulturelle Profil der Stadt zu schärfen und nach den Grundsätzen der Effizienz und Effektivität qualitativ fortzuentwickeln.

Der Arbeitskreis zur Erstellung eines Kulturleitplanes (KLP) bzw. einer Kulturentwicklungsplanung für Kleve hatte im Juni 2018 seinen Abschlussbericht vorgelegt.

Als Ergebnis wurde konstatiert, das die Entwicklung eines KLP einer „…professionellen externen Beratung bedarf…Hier könnte für die Höhe des Budgets auf die Erfahrungen anderer Städte (wie Moers oder Gütersloh) zurückgegriffen und die Möglichkeiten einer Förderung durch das Kulturförderungsgesetz NRW geprüft werden.“

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„Corona Sonderfonds Kultur“

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:

0401: Kulturveranstaltungen und -förderungen

  1. Die im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattgefundener Kulturveranstaltungen nicht getätigten Auszahlungen für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ in Höhe von 70.500 EUR werden gem. § 22 Abs. 1 GemHVO n Höhe von 35.250 EUR in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
  2. Im Haushalt 2021 wird der Ansatz für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ von 214.300 EUR um 35.250 EUR auf 249.300 EUR erhöht.
  3. Im Produkt 0401 stellt die Stadt Kleve einen „Corona Sonderfonds Kultur“ in Höhe von 35.250 EUR für Künstlerinnen und Künstler, Vertreterinnen und Vertreter der Klever Kulturszene und ihrer Einrichtungen zur Verfügung.
  4. Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen für Mittel aus diesem Sonderfonds sind vom Bürgermeister schnellstmöglich auszuarbeiten und dem Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung zur Beschlussfassung vorzulegen, gegebenenfalls im Rahmen einer Sondersitzung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Stadt Kleve diesbezügliche Regelung der Stadt Essen übernehmen könnte.

Begründung:

Laut Controllingbericht des Fachbereiches Schulen, Kultur und Sport für das 3. Quartal 2020 sind „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattfindender Kulturveranstaltungen um 70.500 EUR zu mindern.

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Einrichtung eines Runden Tisches „Corona-Hilfe“

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Absatz 2 GO NW

Der Rat – der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates der Stadt Kleve – möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung eines „Runden Tisches ‚Corona-Hilfe“ mit folgenden Vorgaben:

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„Kleve bis 2050 klimaneutral“

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Absatz 2 GO NW

Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließt verbindlich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit Kleve bis 2050 „klimaneutral“ wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Stadtverwaltung und Rat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Stadt Nijmegen anstreben und, wenn möglich, einen regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch vereinbaren.

Der Klimaschutzbeauftragte wird gebeten, mit den Vertretern der Stadt Nijmegen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu vereinbaren („Jour fixe“) und darüber jeweils im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zu berichten.“

Begründung:

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Weitere Verschuldung ist kein Beitrag zur Kulturförderung

Hilfsfonds für Zuschüsse an Kulturszene wurde abgelehnt

Marco Hendricks, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion „Offene Klever, informiert:  

Aus der Anregung, einen Teil der rd. 71.000 EUR, die Kleve 2020 als Folge abgesagter städtischer Kulturveranstaltungen nicht ausgegeben hat, für einen „Corona-Fonds“ für die Klever Kulturszene zu verwenden, um daraus Einnahmeausfälle ersetzen zu können, ist ein Kreditangebot geworden. Weitere Verschuldung ist kein Beitrag zur Kulturförderung!

Die „Offenen Klever“ wollten und wollen der Kulturszene mit Zuschüssen unter die Arme greifen. Unser Antrag enthielt den Hinweis, sich an Förderkriterien der Stadt Essen zu orientieren. Dort wurde der Sonderfonds vom Kulturausschuss einstimmig empfohlen und vom Bürgermeister per Dinglichkeitsbeschluss schon im Mai 2020 eingerichtet.

Statt darüber wenigstens die Diskussion zu eröffnen, hat der Haupt- und Finanzausschuss es nun dem Kämmerer überlassen, bis zu 50.000 EUR als Kredit zu vergeben – ohne eindeutige Vergabekriterien und klare Aussagen zu den Rückzahlungsbedingungen.

Das Nein der CDU zum Vorschlag der „Offenen Klever“ war von Anfang an klar, wie Fraktionsvorsitzender Hiob sagte: „Das sollte man dem Land überlassen, das ist nichts für die Klever Politik.“ Diese Aussage sollte man sich merken.

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Bauvorhaben „zunächst nichtöffentlich“

Transparenz-Offensive vorläufig gestoppt

Abgelehnt wurde – mit den Stimmen von CDU, den Grünen, der SPD, der FDP und der AfD – folgender Beschlussvorschlag der „Offenen Klever“:

Der Rat der Stadt Kleve beschließt, bezüglich der Vorstellung von Einzelvorhaben in den jeweiligen Fachausschüssen so zu verfahren. Einzelvorhaben sollen öffentlich vorgestellt werden:

  1. Städtebaulich bedeutsame Vorhaben im gesamten Stadtgebiet
  2. Bauvorhaben mit besonderer kultureller, religiöser, gesellschaftlicher, historischer, ökologischer, wirtschaftlicher oder politischer Bedeutung
  3. Bauvorhaben mit einer besonderen Architektursprache
  4. Aufstellung oder Änderung von städtebaulich bedeutsamen Rahmenplanungen und Bebauungsplänen
  5. Gestaltungssatzungen und Gestaltungsvorschriften
  6. Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe
  7. Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden oder in Denkmalbereichen
  8. Bauvorhaben in städtebaulich sensiblen Bereichen (Sichtbeziehungen, historischer Kontext, Dorfzentren etc.)
  9. Vorbildhafte Bauvorhaben in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Beschlossen wurde stattdessen – gegen die Stimmen der „Offenen Klever“:

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