Klever/innen werden zur Kasse gebeten

Abwassergebühren seit Jahren zu hoch – „Reservekasse“ der Stadt

Vor zwei Monaten, am 17. Mai 2022, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Musterverfahren seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Dieses Urteil hat auch Folgen für Kleve. Der Bürgermeister sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Offenen Klever, Udo Weinrich:

Auch in Kleve sind die Abwassergebühren zu hoch. Seit Jahren sammeln die Umweltbetriebe (USK) hier Überschüsse an, die in die Stadtkasse fließen. 2021 waren das 1,8 Mio. Euro.

In 2022 soll der Jahresüberschuss der USK planmäßig mehr als 2 Mio. Euro betragen. Finanziert wird auch dieses Plus zu 80% aus zu hohen Abwassergebühren. Das sind 1,7 Mio. Euro vom Gebührenaufkommen, die eigentlich den Klever/innen zustehen. Seit 2020 und bis 2025 sind gebührenfinanzierte Überschüsse von mehr als 11 Mio. Euro veranschlagt.

Das Gebührenrecht schreibt jedoch vor, dass die Städte bei den Gebühren keinen Gewinn machen dürfen. Die Gebühren sollen die Kosten decken. Entstehende Überschüsse sind für den Gebührenausgleich zu nutzen, also über Gebührensenkung an die Nutzer/innen zurückzugeben.

Das war auch schon vor dem OVG-Urteil so!

Als Folge der Gebührenkalkulation der USK kann die Stadt ihr Haushaltsdefizit „aufhübschen“. Wenn mithilfe dieser „Reservekasse“ auch freiwillige Leistungen der Stadt finanziert werden, dann hat das solide und rechtskonform zu geschehen.

Das ist in Kleve nicht der Fall: Die Abwassergebühren sind nicht auf Kostendeckung ausgerichtet, sondern zur Füllung einer „Reservekasse“.

Sobald die Stadt die Gebührenkalkulation rechtskonform durchführt, werden Gebührensenkungen und Erstattungen an die Gebührenzahler/innen die städtische Finanzlage nachhaltig verschlechtern.

Im Nachtragshaushalt findet sich davon keine Spur. Ein Grund mehr für die Offenen Klever, dieses unvollständige Zahlenwerk abzulehnen!

Der Bürgermeister will sich mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts jedoch erst dann beschäftigen, wenn es vorliegt, derzeit laufe eine Revision.

Diese abwartende Haltung überrascht in mehrfacher Hinsicht:

Die Entscheidungsgründe des Oberverwaltungsgerichts sind veröffentlicht und in den Medien breit dargestellt worden. Zeit genug also, auch für die Stadtverwaltung Kleve, sich Gedanken über die Höhe der Erstattungen an die Gebührenzahler/innen zu machen. Hinzu kommt: Das OVG hat eine Revision ausdrücklich „nicht zugelassen“.

In der Stadtverwaltung wartet man offenbar darauf, dass ein Wunder geschieht und die auch in Kleve überhöhten Abwassergebühren doch rechtens sind. Bleibt das Wunder aus, gerät die städtische Finanzplanung aus den Fugen.

Die Vorauszahlungsbescheide für 2022 müssen korrigiert werden. Das weiß die Stadt. Dennoch sind sie verschickt worden.

Information des Bundes der Steuerzahler NRW (Bitte anklicken!)